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Flugobjekte im privaten Einsatz Was können und was dürfen Drohnen?

Drohnen sind klein, wendig und mittlerweile durchaus erschwinglich für Hobbyflieger. Wer aber seinen Multicopter zu hoch oder am falschen Ort aufsteigen lässt, handelt gesetzeswidrig.

Von: Miriam Stumpfe

Stand: 09.08.2016

Drohne mit sechs Rotoren, Pilot im Hintergrund | Bild: picture-alliance/dpa | Daniel Karmann

Am Wochenende wäre es beinahe zur Kollision zwischen einem Lufthansa-Airbus und einer Drohne gekommen – in einer Höhe von 1,7 Kilometern, beim Landeanflug auf den Münchner Flughafen. Es ist zwar nichts passiert, aber seitdem gibt es eine Diskussionen über die Sicherheitsgefahr, die von Drohnen für den Luftverkehr ausgeht.

Rund 400.000 Drohnen sind schon in Deutschland verkauft worden. Sogenannte Multicopter wahlweise mit 4, 6 oder 8 Rotoren, die man ferngesteuert abheben lassen kann. Fotografen nutzen sie beispielsweise, um Bilder aus der Vogelperspektive zu machen, Jugendliche, um einfach ein paar Minuten Spaß zu haben. Die Fliegerei mit so einem Multicopter ist billig geworden und die Geräte sind immer leichter zu steuern.

Die kleinsten outdoor-tauglichen Drohnen sind schon ab 50 Euro zu haben - je stabiler und leistungsfähiger, desto teurer. Doch 1700 Meter hoch, wie vergangene Woche aus München gemeldet, kommen längst nicht alle Modelle. Dafür braucht es schon ein Fluggerät, das für gewerbliche Flüge entwickelt worden ist. Carl Sonnenschein vom Deutschen Modell-Fliegerverband warnt:

"Was die Höhe angeht, ist die maximale Höhe durch den Beginn des kontrollierten Luftraums begrenzt. Der beginnt spätestens in 2500 Fuß, das sind 762 Meter, kann aber schon in 1000 Fuß beginnen, etwa 300 Meter, gerade in der Nähe von Flughäfen."

Carl Sonnenschein, Deutscher Modell-Fliegerverband

Zwar können sowohl Hobbyflieger als auch kommerzielle Nutzer Ausnahmegenehmigungen beantragen. In der Anflugzone eines Flughafens aber ist die kaum denkbar, sagt Kristina Kelek von der Deutschen Flugsicherung. Generell sind die Grenzen für Drohnenpiloten auf dem Papier schon jetzt eng gesteckt, mit vielen unterschiedlichen Regelungen: Im weiteren Umkreis eines Flugplatzes dürfen Hobbyflieger ihr Gerät nicht höher als 30 Meter steigen lassen, auch in vielen größeren Städten nicht.  Anderswo dürfen sie höher, aber:

"Der Multicopter darf nur in Sichtweite betrieben werden. Und nur so weit, dass Sie ihn sicher steuern können. Das heißt, dass Sie jederzeit die Lage des Multicopters erkennen müssen, um die Steuerung ordentlich durchzuführen."

Carl Sonnenschein, Deutscher Modell-Fliegerverband

1700 Meter Flughöhe sind für eine Drohne illegal

Und das wird ab 100 Metern Höhe immer schwerer. Da sieht ein Pilot am Boden seine Drohne nur noch als schwarzen Fleck am Himmel. Wer eine Drohne für kommerzielle Zwecke fliegen lässt – hier reicht schon die Absicht, Fotos zu machen, die veröffentlicht werden sollen – für den ist übrigens bei 100 Metern standardmäßig Schluss. (Außer er bekommt eine Sondergenehmigung). Das heißt: Die Drohnenpiloten, die sich an die Gesetze halten, kommen Flugzeugen nicht in die Quere. Aber manche kennen die Grenzen nicht – oder übertreten sie bewusst. Auf frischer Tat ertappen kann man sie nicht. Die Radartechnik, mit der die Flugsicherung die Anflugzone von Flughäfen überwacht, erkennt Multicopter nicht. Die kleinen Flieger haben keine entsprechenden Transponder, sie senden also kein Signal, dass das Radar erkennen kann.

Die Deutsche Flugsicherung fordert daher, dass Hobby- und gewerbliche Drohnen registriert werden. Wenn es im schlimmsten Fall einmal zu einem Zusammenstoß kommt, dann könnte man wenigstens den Piloten der Drohne ausfindig machen. Und dadurch vielleicht auch Hobbyflieger von gefährlichen Flugmanövern abschrecken. In diese Richtung gehen auch die Pläne des Bundesverkehrsministeriums - wie sie genau aussehen, ist bisher noch unklar.


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Biene, Mittwoch, 10.August 2016, 15:10 Uhr

1. Drohne ist nicht gleich Drohne?

Bei Hobbydrohnen wird der Staat regulieren und kontrollieren. Bei Militärischendrohnen der US-Army wird vom dt. Staat(siehe Artikel in BR Drohnenabsturtz Grafenwöhr) das hingegen sehr locker gesehen. Bei der Drohnenfernsteuerung über Ramstein, durch diese Menschen ohne Gerichtsurteile getötet werden sieht die dt. Regierung tatenlos zu. Im Grundgesetz steht, das kein Krieg von dt. Boden ausgehen darf!
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