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Steigerwald Freistaat klagt gegen sich selbst

Der Streit um das umstrittene Schutzgebiet "Hoher Buchener Wald" geht vor Gericht. Die Bayerischen Staatsforsten haben beim Bayerischen Verwaltungsgericht Klage gegen das Schutzgebiet eingereicht.

Stand: 17.03.2015 | Archiv

Steigerwald | Bild: Bayerischer Rundfunk

Die Einreichung der Klage hat Umweltministerin Ulrike Scharf dem Bayerischen Rundfunk bestätigt. Das Schutzgebiet hatte der Bamberger Ex-Landrat Günther Denzler kurz vor seiner Pensionierung ausgewiesen.

Hintergrund zum Schutz des Steigerwalds

Der Streit um den Schutz der uralten Buchenwälder im Steigerwald tobt bereits seit Jahren. Naturschutzverbände fordern einen Nationalpark und kämpfen weiterhin darum, dieses Vorhaben durchzusetzen. Ein Nationalpark ist aber nur zu verwirklichen, wenn große Waldflächen unberührt sich selbst überlassen werden - wie das im Bayerischen Wald der Fall ist. Förster, Sägewerker und Bauern befürchten Nachteile aus dem Schutzstatus. Insbesondere haben sie Angst, den Wald nicht mehr so bewirtschaften zu können wie ohne den Schutzstatus.

Längerer Rücknahmeprozess erwartet

Auch die Bayerische Staatsregierung will, wie die Staatsforsten, das Schutzgebiet kassieren und plant dafür, das bayerische Naturschutzgesetz zu ändern. Der Freistaat klagt quasi gegen sich selbst, denn die Staatsforsten sind als Unternehmen ein Teil des Staates. Das Landratsamt Bamberg, das das Schutzgebiet ausgewiesen hat, ist es als untere Staatsbehörde auch. Umweltministerin Scharf mahnt zu Geduld. Unter Druck gesetzt fühlt sie sich durch die Klage der Staatsforsten aber nicht:

"Wir kriegen das schon hin. Wir haben einen klaren Plan, wie wir vorgehen. Die Verordnung kommt weg, wie das im Landtag letzten Juni beschlossen wurde und dann gehen wir Schritt für Schritt vor."

Ulrike Scharf, bayerische Umweltministerin

An der Spitze des Anti-Nationalpark-Vereins "Unser Steigerwald" steht Innentaatssekretär Gerhard Eck. Ein Ende des Streits sieht er mit der Klage nicht:

"Die Fronten sind wie sie sind. Es gibt eine Klage und eine Entscheidung dann und damit ist noch lange nicht jeder zufrieden."

Gerhard Eck, Innenstaatssekretär


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