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Teilerfolg für Anleger Gericht gibt Telekom-Aktionären Recht

Nach dem Bundesgerichtshof hat heute auch das Frankfurter Oberlandesgericht den enttäuschten Aktionären des dritten Telekom-Börsengangs im Grundsatz Recht gegeben. Es stimmt demnach, dass der Bonner Konzern in seinem Börsenprospekt die Anleger über die Risiken seiner Mobilfunkbeteiligung in den USA getäuscht hatte.

Von: Felix Lincke

Stand: 30.11.2016

Durch eine Lupe, die über einen Zeitungsartikel gehalten wird, erscheint der Text "Deutscher Aktienindex T-Aktie" | Bild: dpa/picture-alliance/Ulrich Baumgarten

Die Telekom sieht nach wie vor Möglichkeiten, gegen Teile dieses Urteils erneut vor den Bundesgerichtshof zu ziehen und damit die endgültige Entscheidung weiter hinauszuzögern. Außerdem muss grundsätzlich noch erörtert werden, welcher Schadenersatz den Aktionären überhaupt zusteht. Gefordert haben sie rund 80 Millionen Euro, doch wie viel davon am Ende ausgezahlt wird, ist noch völlig offen.

Der Frankfurter Telekom-Prozess ist der erste seiner Art, der Kapitalanlegern nach dem kurz KapMuG genannten Gesetz ein gemeinsames Musterverfahren ermöglicht. Um Aufwand und Kosten zu sparen, werden die Klagen vieler Anleger, im Fall der Telekom rund 16.000, gebündelt und in einem einzigen Prozess behandelt. Ein Problem dabei ist, dass solche Prozesse extrem lange dauern.


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