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Siloballen aufgeschlitzt Klage gegen Eltern eines Elfjährigen abgewiesen

Die Eltern eines Elfjährigen, der beim Spielen Siloballen für Klingonen hielt und sie zerstach, haften nicht für den Schaden. Das Landgericht Kempten hat die Klage abgewiesen.

Stand: 20.10.2016

Silageballen | Bild: picture-alliance/dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Das Kind hatte im Urlaub auf dem Hof des Landwirtes, der auch Zimmer vermietet, „Star-Trek“ gespielt und mit einem Weidezaunstab Löcher in Mais-Silageballen gestochen. Die Ballen seien dabei die „Klingonen“ gewesen.

Durch die luftdichte Verpackung wird bei solchen Ballen das Viehfutter in einem chemischen Prozess haltbar gemacht. Durch die Löcher ist das Futter aber unbrauchbar geworden, was der Landwirt offenbar nicht erkannte und es trotzdem seinen Tieren zu fressen gab.

Kühe starben an dem verdorbenen Futter

Dadurch ist, laut dem Landwirt, der Großteil seiner Milchkühe krank geworden oder gestorben. Den entstandenen Schaden durch Tierarztkosten und Kauf neuer Tiere wollte sich der Kläger bei den Eltern des Jungen zurückholen und klagte auf Schadenersatz. Er sah die Aufsichtspflicht der Eltern missachtet.

Ein 11-Jähriger ist nicht lückenlos zu überwachen

Im Landgericht Kempten fanden die Eltern Verständnis.

Dem folgte aber das Landgericht Kempten nicht. In der Urteilsbegründung heißt es unter anderem, dass ein Elfjähriger nicht einer Kontrolle auf Schritt und Tritt bedarf. Man könne hier allenfalls Fahrlässigkeit unterstellen, so das Gericht. Aber dafür hätte das Kind vorhersehen müssen, welche Folgen sein Star-Trek Spiel haben könnte. Der Inhalt der Ballen sei von außen nicht zu erkennen gewesen.

Urlauberjunge musste nicht genau Bescheid wissen

Bekommt die Folie einen Riss, dringt Luft ein und das Futter verdirbt.

Für einen Jungen, der nicht auf einem landwirtschaftlichen Betrieb aufgewachsen ist, sei auch in keiner Weise erkennbar, dass die Folie dazu dient, das Futter haltbar zu machen. Der Elfjährige war der Meinung, dass in den Ballen Stroh ist auf dem die Tiere im Stall liegen. Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig, da der Kläger Berufung eingelegt hat.


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Karl Bachler, Samstag, 29.Oktober 2016, 21:05 Uhr

18. Siloballen

Wenn ein Bauer seine Siloballen in den Stall fährt, diese dann aufschneidet und vor lauter gierig und hungrig nicht erkenne, dass die Folie Löcher hat, und der Inhalt dadurch verdorben ist, dem gehört es nicht anders.

Bürger, Freitag, 21.Oktober 2016, 17:59 Uhr

17.

Ich frage mich seit einiger Zeit schon in was für einen Land wir eigentlich leben.
In den letzten beiden Wochen durfte ich in meiner Region mehrere Gerichtsurteile lesen wo ich mich frage ob die Damen und Herren Richter nicht ganz bei Trost (Verzeihung nicht richtig nachgedacht haben).
In einen Fall wird eine Mutter angeklagt deren 4 jähriges Kind bei einen Überholmanöver einer 18 Jährigen Autofahrerin getötet wird. Und dann das Verfahren gegen die Mutter eingestellt weil Ihr juristisch keine Strick gedreht werden kann das Ihr Sohn ohne Kindersitz auf den Traktor saß.
Bei den andere Fall bekommt der Autofahrer eine Bewährungsstrafe weil er nur fährläßig während der Autofahrt SMS schrieb und ungebremst auf einen vor im fahrenden Traktor aufgefahren ist wobei der Fahrer ums Leben kam.
Beim dritten wird der Fahrer weil er unter Alkoholeinfluß einen alkoholisierten Füßgänger tot gefahren hat für fast vier Jahre ein gebuchtet.
Und nun hat ein Kind narren freiheit vor Gericht ???

Thorsten Bayer, Freitag, 21.Oktober 2016, 10:16 Uhr

16. Siloballen

Sind wir als Landwirte nur noch freiwild für wildgewordene Stätter?Müssen wir alles doppelt und dreifach mit Stacheldraht und Strom absichern?In meiner Kindheit hat es einfach die Regel gegeben und zwar immerschon das man fremde Sachen nicht Berührt nicht darauf herumklettert und auch nicht kaputmacht.Wir fahren doch auch nicht mit unseren Kindern in die Stadt und klettern in fremden Gärten herum.Nehmt einfach endlich mal rücksicht auf fremdes Eigentum.
Gruß Thorsten Bayer

  • Antwort von huggle, Freitag, 21.Oktober, 11:07 Uhr

    da stimme ich Ihnen vollkommen zu. Für den Schaden an den Siloballen sollten die Eltern unbedingt haften müssen. Aber müßte ein Landwirt, der sein Handwerk versteht, nicht schon beim Öffnen der Siloballen gemerkt haben, daß der Inhalt verdorben ist? Das sieht und riecht man doch, wenn der Inhalt nicht ordnungsgemäß siliert sondern fault oder schimmelt. Jeder gute Landwirt wird jeden einzelnen Siloballen beim Öffnen immer überprüfen, da ja Beschädigungen durch Wild, Transport, falsche Lagerung, Materialfehler in der Folie etc. immer mal vorkommen können. Sie selber machen das doch ganz sicher so.
    Wem sein Vieh dagegen so wurscht ist, daß er ihm vergammeltes Futter vorsetzt, der muß auch seine Tierarztkosten selber tragen.

  • Antwort von MeineMeinung "vom Lande", Montag, 24.Oktober, 11:05 Uhr

    Wie ich bereits erwähnt habe, sollte ein Elfjähriger schon wissen, was er darf und was nicht. Dazu gehört auch, dass das Eigentum von anderen nicht randaliert werden darf. Die Besonderheit liegt sicherlich darin, dass ein Elfjähriger auch nicht mehr Tritt für Tritt von den Eltern beaufsichtigt werden muss, aber selber auch noch nicht für alles haftbar gemacht werden kann. Wenn ich verschiedene Verfahren verfolge, jeder Richter selbst über die Auslegung entscheiden. Aber es ist auch Unternehmerrisiko, wenn man die Städter mit Urlaubsangeboten aufs Land zieht. Je mehr Kinder ich auf dem Hof habe, desto mehr Risiko trage ich.
    Außerdem muss ich Huggle zustimmen, die meisten guten Landwirte werden schon auch überprüfen, was Sie Ihren Tieren verfüttern. Das Gesetz ist leider keine Bibel und kann von jedem anders ausgelegt werden, das haben wir bei dem Fernsehfilm "Terror" gesehen. Beide Plädolyer´s waren irgendwie sinnig aber nur der Richter und die Schöffen entscheiden. Teilschuld !!! Dieser Kommentar wurde von der BR-Redaktion entsprechend unseren
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MeineMeinung, Freitag, 21.Oktober 2016, 10:09 Uhr

15. Teilschuld

Meine beiden Gedanken waren, da haben beide Parteien eine Teilschuld. Als elfjähriger sollte man schon wissen, dass man nichts, egal was, kaputt machen sollte. Zumindest hätte er oder die Eltern für den Schaden an den Ballen haften sollen. Die Folgeschäden hatt der 11jährige natürlich nicht vorhersehen können.
Zweitens beim schönen "Urlaub auf dem Bauernhof" ist der Betreiber des Betriebes schon selbst verpflichtet, zu Sorgen dass nichts passieren kann. Dabei sollte er auch alle Möglichkeiten, die Kindern in Ihrer Spielfantasie entwickeln berücksichtigen. Wenn er dafür nicht immer Sorgen kann, muss er aber auch mit den Folgen leben. Ansonsten sollte er die Vermietung einfach einstellen oder nur noch an Personen ohne Kinder vermieten.

Emil, Freitag, 21.Oktober 2016, 00:17 Uhr

14.

Mir stellt sich hier allerdings die Frage, wie der Bauer überhaupt darauf gekommen ist, dass dieser Elfjährige die Heuballen aufgeschlitzt hat (die Konsequenzen daraus kann er nicht vorhersehen, da hat das Gericht schon recht), nachdem der Schaden entstanden war, und eben, wie Manfred sagte, dass der Bauer dann wohl das Futter noch verfüttert hat. Vor Verlauf her war das doch dann wohl so: Kind spielt - Bauer sieht, die Dinger sind offen: Macht nix - er verfüttert, Futter ist möglicherweise schlecht: Macht nix - Kühe krank oder tot: Auf einmal macht's was, böses Kind. Klar muss ein Bauer nicht auf dem Schirm haben, dass so ein Kind beim Spielen was kaputt macht, aber wenn schon klar war, dass der Heuballen nicht mehr einwandfrei war, ab da war das einfach nur fahrlässig, und das jetzt auf das Kind abzuwälzen ist kurz gesagt feig.