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Gesetzesinitative Finanzielle Entlastung für Angehörige von Pflegebedürftigen

Wer pflegebedürftige Angehörige hat, muss oft für die Pflege im Altersheim mitzahlen, wenn deren Rente nicht reicht. Mit einer Initiative aus dem bayerischen Gesundheitsministerium soll sich das ändern. Von Simon Emmerlich

Von: Simon Emmerlich

Stand: 10.08.2016

In Bayern gibt es deutschlandweit die erste Demenzstrategie. doch was bringt sie wirklich? Im Bild: Demenzkranke mit Pflegerin in einem Seniorenheim. | Bild: picture-alliance/dpa

Gesundheitsministerin Huml will die Pflege stärken – und die Angehörigen entlasten. Die CSU-Frau will eine Brutto-Einkommensgrenze von 100.000 Euro im Jahr – wer weniger verdient, kann nicht verpflichtet werden, für die Pflege von Angehörigen zu bezahlen.

"Das heißt nun, dass jeder herangezogen wird."

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU)

Melanie Huml

Genau das will die Ministerin ändern, mit einer Gesetzesinitiative im Bundesrat. Dafür braucht sie aber  die Zustimmung anderer Bundesländer. Die Befreiungsgrenze von 100.000 Euro gibt es bislang schon bei der Grundsicherung im Alter, nicht aber bei der Pflege. Derzeit holen sich bayerische Sozialämter etwa 12 Millionen Euro pro Jahr von Angehörigen zurück, wenn das Geld der zu pflegenden Eltern selbst nicht reicht. Außerdem plant  Huml in den nächsten beiden Jahren Demenzzentren in allen sechs Regierungsbezirken einzurichten. Als erste Anlaufstellen für Betroffene und ihre Angehörigen.


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masut, Mittwoch, 10.August 2016, 19:32 Uhr

1.

aber nicht das uns dann das geld für die armen asyslanten fehlt ? das wäre wirklich schlimm für all die netten asylanten die nie was eingezahlt haben !

  • Antwort von Willi, Mittwoch, 10.August, 21:33 Uhr

    Genau......immer erst an die anderen denken,super Kommentar.