5

Urteil im Perkovic-Prozess Hinter Schloss und Riegel

Das Münchner Oberlandesgericht hat die beiden angeklagten Ex-Geheimdienstoffiziere Zdravko Mustac und Josip Perkovic zu lebenslanger Haft verurteilt. Sie seien mitschuldig am Mord eines kroatischen Dissidenten im Juli 1983.

Von: Jörg Paas

Stand: 03.08.2016 | Archiv

Mustac und Perkovic Prozess | Bild: picture-alliance/dpa

Fast auf den Tag genau 33 Jahre nach dem gewaltsamen Tod des Exilkroaten Stjepan Djurekovic in einer Garage im oberbayerischen Wolfratshausen hat das Oberlandesgericht München die beiden früheren jugoslawischen Geheimdienst-Offiziere Zdravko Mustac und Josip Perkovic wegen Mordes zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt.

Das Gericht folgte damit dem von der Bundesanwaltschaft geforderten Strafmaß. Die Verteidigung hatte hingegen auf Freispruch für die beiden 74 und 71 Jahre alten Angeklagten plädiert. Rechtsanwalt Markus Meißner, der die mittlerweile 84-jährige Witwe des Mordopfers als Nebenklägerin vor Gericht vertrat, war erkennbar erleichtert über die Gerichtsentscheidung.

"Das ist heute ein guter Tag. Es ist ein gut begründetes Urteil. Der Senat hat sich sehr viel Mühe gemacht, hier aufzuklären, und hat jetzt gerade noch mal überzeugend dargelegt, warum der Staatssicherheitsdienst des ehemaligen Jugoslawien hier für diesen Mord verantwortlich war, warum die beiden Angeklagten hier in Schlüsselpositionen damals waren und dieser Mord nicht an ihnen vorbeigehen konnte."

Markus Meißner, Rechtsanwalt der Opfer-Witwe

Urteil wegen Mittäterschaft statt Beihilfe

Ursprünglich angeklagt waren Mustac und Perkovic lediglich wegen Beihilfe zum Mord. Der Senat und auch die Bundesanwaltschaft hatten aber schon zu Prozessbeginn darauf verwiesen, das auch eine Verurteilung wegen Mittäterschaft in Betracht komme. Der Senat sah es am Ende als erwiesen an, dass die Angeklagten seinerzeit heimtückisch und aus niederen Beweggründen handelten. Nach Ansicht von Oberstaatsanwalt Lienhard Weiß blieb nach der Beweisaufnahme gar nichts anderes übrig.

"Der Vorsitzende hat klargestellt, dass ohne den Entschluss der beiden Angeklagten, den Mord zu veranlassen, diese Tat nicht stattgefunden hätte, und deswegen ihr eigenes Interesse und auch ihr eigener Beitrag aufgrund ihrer hohen beruflichen Stellung zur Täterschaft geführt hat."

Lienhard Weiß, Oberstaatsanwalt

Versuche der Beeinflussung am Gericht abgeprallt

In der Urteilsbegründung zeichnete der Vorsitzende Richter Manfred Dauster exakt den Tathergang im Juli 1983 und die Verantwortlichkeit der beiden Angeklagten nach, so wie sie sich nach Überzeugung des Gerichts sowohl aus den Zeugenaussagen der letzten 20 Monate als auch aus dem riesigen Stapel an Akten, der während der Beweisaufnahme ausgewertet wurde, ergeben. Der Pflichtverteidiger des Angeklagten Josip Perkovic, Peter Wagner, unterstellte dem Richter hingegen eine gewisse Voreingenommenheit.

"Es sind alle Versuche der Verteidigung, diese Anklageschrift zu erschüttern und, wie ich meine, durchaus ernsthaften und respektablen Versuche, am Gericht, zumindest laut mündlicher Begründung, abgeprallt."

Peter Wagner, Pflichtverteidiger von Josip Perkovic

Möglich geworden war der Prozess gegen Mustac und Perkovic überhaupt erst, weil Kroatien die beiden Ex-Geheimdienstler nach jahrzehntelangem Tauziehen auf Druck der EU Anfang 2014 endlich auslieferte. Kurz zuvor hatte die damalige sozialistische Regierung in Zagreb noch mit einem eigens verabschiedeten Gesetz, von Spöttern „Lex Perkovic“ genannt, versucht, die Überstellung nach Deutschland zu verhindern.


5