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Steigerwald Streit um Aufhebung des Naturschutzgebietes

Der Bund Naturschutz (BN) bezeichnet die Aufhebung des knapp 800 Hektar großen Schutzgebiets im Steigerwald durch die Regierung von Oberfranken als rechtswidrig. Nun wollen die Naturschützer gegen die Aufhebung gerichtlich vorgehen.

Stand: 03.08.2015 | Archiv

Der "Hohe Buchene Wald im Ebracher Forst" war vom Landratsamt Bamberg im Frühjahr 2014 als Schutzgebiet ausgewiesen worden, um die Voraussetzungen für einen "Nationalpark Steigerwald" zu schaffen. Nun soll es wieder aufgehoben werden. Die Frage, ob die Unterschutzstellung des 775 Hektar großen Waldgebiets rechtmäßig war, wird nun wohl vor Gericht landen.

Nicht unterscheidbar

Ein Hauptargument der Behörden für die Auflösung des Schutzgebietes: Es sei nicht klar von seiner Umgebung unterscheidbar. Das sei falsch, argumentiert der BN nun mit Verweis auf ein Gutachten des Forstwissenschaftlers Georg Sperber. Das Gebiet sei etwa durch verschiedene Arten der Landnutzung oder politische Grenzziehungen klar abgrenzbar vom Rest des Waldes. Genau diese Kriterien reichten in vergleichbaren Gebieten Bayerns und anderer Bundesländer als Begründung für ein Schutzgebiet aus, so der BN.

Der Vorwurf

Der Bund Naturschutz wirft der Regierung von Oberfranken und der Bayerischen Staatsregierung ein rein politisch motiviertes Verhalten vor.

"Die beabsichtigte Auflösung ist weder rechtlich noch naturschutzfachlich zu begründen, sondern rein politisch motiviert. Unsere Überprüfung weiterer 30 Schutzgebiete beweist zudem, dass die Abgrenzung im Hohen Buchen Wald in vollem Umfang der geübten Verwaltungspraxis in Bayern und anderen Bundesländern entspricht."

Hubert Weiger, BN-Landesvorsitzender

Bei einer Auflösung des Schutzgebietes drohe der Einschlag dicker, alter Bäume im großen Stil, die noch zu tausenden im Schutzgebiet vorkämen, heißt es seitens des BN.

Erbitterter Streit

"Ein Kniefall vor der Forst- und Holzwirtschaft", hatte der BN bereits im Juni moniert. Um das Gebiet tobt schon länger ein erbitterter Streit. Umweltschützer wollen, dass dort wegen der alten Buchenbestände ein Nationalpark entsteht. Die Holzwirtschaft und auch die Staatsregierung sind aber dagegen.


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Ständecke , Donnerstag, 06.August 2015, 18:46 Uhr

3. Schutzgebiet ist rechtswidrig

Rechtswidrig war und ist einzig und allein die Ausweisung dieses Waldgebietes nach einer Vorschrift unter die nur "Landschaftsbestandteile" fallen. Was hier der BN wieder einmal mehr beweist ist meiner Meinung nach jeglicher Mangel an Verantwortungsbewußtsein für Umwelt und Klima. Ich finde, hier wird gnadenlose Lobbypolitik für Hochschulen, Biologen und Geologen betrieben. Dieser Kommentar wurde von der BR-Redaktion entsprechend unseren
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kurtz, Mittwoch, 05.August 2015, 16:02 Uhr

2.

Der Widerstand gegen das Schutzgebiet hängt zusammen mit der Ablehnung eines Nationalparkes durch die Mehrheit der Menschen vor Ort. Dass die Staatsregierung nicht über deren Köpfe hinweg entscheidet, gehört zur Demokratie.

Viktor Fieger, Mittwoch, 05.August 2015, 15:50 Uhr

1. Nationalpark Steigerwald

Wenn der Streit nur um unterschiedliche Auffassungen bezüglich Naturschutz ginge, könnte man dies noch verstehen. Aber mit politischer Brachialgewalt nachträgliche Gesetzesänderung rückwirkend durchzusetzen, grenzt schon an Willkür. Hier stellt sich auch noch die Frage nach Neutralität eines Regierungsmitgliedes, der eigentlich einen Eid geschworen hat, keine eigenen Interessen zu vertreten, sondern dem Allgemeinwohl zu diesen. Einen Nationalpark Steigerwald zu verhindern, heißt gleichzeitigt auch, der örtlichen Bevölkerung die Chance auf eine wirtschaftliche Zukunft zu sichern. Die Hilfe der Politik für eine positive Entwicklung eines wertvollen Landschaftsteiles ist derzeit noch nicht in Sicht, vielleicht wird eine stets wachsende Politikverdrossenheit die Tür für eine geänderte Ansicht der jetzigen, fast an Sturheit grenzende Einstellung, doch noch ändern. Wie sagte unser Ministerpräsident: Gegen den Willen der Bevölkerung wird nichts geschehen. Die schweigende Mehrheit, nicht nur