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Flugobjekt über der Wiesn Polizei ermittelt gegen Drohnen-Piloten

Die Polizei hat am späten Samstagabend einen 51-Jährigen festgenommen, der unerlaubt eine Drohne über das Wiesn-Festgelände steuerte. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen die Luftverkehrsordnung eingeleitet.

Von: Michael Bartmann

Stand: 26.09.2016

Aufklärungsdrohne  Advanced Protection Systems team of engineers test 'Orion' multi-sensor system in Lezyce, Poland 09 August 2016 | Bild: picture-alliance/dpa

Die Beamten haben die Drohne gegen 22.30 Uhr am Samstag über dem Festgelände entdeckt. Dort hat sie allerdings nichts zu suchen, denn der Luftraum über der Theresienwiese ist während des Oktoberfestes tabu. Dies hatte die Polizei bereits bei der Vorstellung des Sicherheitskonzeptes betont.

Besitzer versteckt im Gebüsch

Um den Piloten zu finden, vefolgten die Beamten das Fluggerät und entdeckten schließlich den Besitzer, der die Drohne versteckt von einem Gebüsch aus steuerte. Der 51-Jährige gab an, Mitglied eines Drohnenflugvereins zu sein. Seine Drohne, das Steuergerät sowie alle angefertigten Bild- oder Videoaufnahmen wurden von der Polizei als Beweismittel sichergestellt. Gegen den 51-Jährigen läuft nun ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen die Luftverkehrsordnung.

Immer mehr Zwischenfälle

Hobbypiloten sorgen derzeit immer häufiger für Zwischenfälle. Anfang August war es beim Landeanflug eines Airbus auf den Münchner Flughafen zu einer gefährlichen Annäherung gekommen. Laut Axel Raab von der Deutschen Flugsicherung gab es seit Anfang vergangenen Jahres rund 30 Vorfälle von Drohnen-Sichtungen in Bereichen, in denen sie nicht hätte fliegen dürfen. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt will deshalb strengere Regeln für Drohnenpiloten durchsetzen.


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Manfred Nöker, Sonntag, 02.Oktober 2016, 18:12 Uhr

2. An einer vernünftigen Regelung vorbei und vollkommen praxisfremd und ahnungslos.

Und das alles hätte eine schärfere Gesetzeslage natürlich verhindert. Glaubt Ihr das wirklich. Einfach nur die bestehende Gesetze anwenden und die schwarzen Schafe zur Rechenschaft ziehen. ( z.B. durch ein lebenslanges Flugverbot ). Aber hier wird wohl wieder das Kind mit Bad ausgeschüttet und wegen einiger weniger alle bestraft. Weiter so Deutschland. In der Flüchtlingskrise hörte man in jeder Talkshow : Da muss man differenzieren, das kann man nicht verallgemeinern. Nun Ihr lieben Politiker dann gebt uns mal ein Beispiel für Differenzierung und werft nicht alle Kopterpiloten in einen Topf.

waldler, Montag, 26.September 2016, 09:59 Uhr

1. Strafe bei Verstoß gegen die Luftverkehrsordnung?

Was ist denn das Strafmaß bei einem solchen Verstoß? von bis?
Wahrscheinlich wird es bei unserer Justiz nur "Von" minus 10% werden, also lächerlich und sicher nicht abschreckend.
Der Pilot der Flughafendrohne wird, wenn er ermittelt wird wahrscheinlich auch nur eine kleine Geldstrafe bekommen.