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Messerattacke beim Oktoberfest Viereinhalb Jahre Gefängnis für Millionärsverlobte

Die 34-Jährige, die auf dem Oktoberfest 2015 einen Mann mit einem Klappmesser vor dem Käfer-Zelt niedergestochen hat, muss für vier Jahre und sechs Monate in Haft. Damit folgt das Münchner Landgericht weitgehend der Staatsanwaltschaft.

Von: Julia Binder

Stand: 10.08.2016

Prozess um Messerstecherei auf der Wiesn: Die Angeklagte sitzt zwischen ihren Anwälten. | Bild: Julia Binder / BR

Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre Haft wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung gefordert. Die Verteidigung dagegen hatte auf Freispruch plädiert, da die 34-Jährige in Notwehr gehandelt habe. Sie habe sich von dem Mann, der zuvor den Ex-Fußball-Nationalspieler Patrick Owomoyela rassistisch beleidigt hatte, bedroht gefühlt.

Die Vorgeschichte

Andrang vor dem Käferzelt

Die 34 Jahre alte Verlobte eines Hamburger Multimillionärs hatte auf dem Oktoberfest vergangenes Jahr vor dem Käfer-Zelt einem Mann ein Klappmesser in den Körper gerammt – und ihn damit lebensgefährlich verletzt.

Das Opfer soll zuvor den Ex-Fußball-Nationalspieler Patrick Owomoyela rassistisch beleidigt haben. Die Angeklagte, Mutter von drei kleinen Kindern, argumentierte bei ihrer tränenreichen Aussage: Sie habe in Notwehr gehandelt, sich von dem Mann bedroht gefühlt.

"Ich habe mich mit Händen und Füßen gewehrt, aber er hat mich einfach nicht losgelassen."

Die Angeklagte am 23. Mai vor dem Münchner Landgericht

Anschließend ins P1 zum Feiern

Die Staatsanwaltschaft geht aber davon aus, dass die 34-Jährige aus Ärger über die rassistischen Beleidigungen auf den Mann eingestochen hat.

Besonders belastend: Nach der Tat ist die Angeklagte einfach weiter gezogen, in eine Nobeldisko zum Feiern. Sie habe weder Erste Hilfe geleistet noch irgendwo Hilfe geholt, so der schwerwiegende Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

"Ich habe mir in meiner Panik eingeredet, dass schon nichts Schlimmes passiert sei."

Die Angeklagte am 23. Mai vor dem Münchner Landgericht


Aufsehen erregt hatte beim Prozess auch, dass der Hamburger Millionär einen Zeugen für eine Falschaussage gekauft hat.


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ohjessas, Mittwoch, 10.August 2016, 22:35 Uhr

7.

@Dagmar Schön:
Strafverteidiger bekommen psychische Schäden? Das bringen Sie am besten mal bei der nächsten Veranstaltung Ihres örtlichen Anwaltsvereins an. Sorgt sicher für Stimmung. Über die psychischen Schäden des Abmahnanwalts, des Anlegerschützeranwalts, der die immergleichen Beratungs/Prospekt/wasweisichFehler für seine Mandanten behaupten muss, des Familienrechtlers, dem täglich abgrundtiefer Hass ehemals Liebender und egoistisches Herumtrampeln der lieben Eltern auf Kinderseelen begegnet, können Sie dann sicher auch viel Interessantes erfahren.
Abgesehen davon hat das Gericht, wie der SZ zu entnehmen ist, die Verteidiger nicht nur wegen des Zeugencoaching des gekauften Zeugen aus der Schweiz angegangen, sondern auch deshalb, weil auch dem Opfer neben dem gezahlten Betrag an Schmerzensgeld ein Zusatzbetrag von 45.000 € versprochen wurde, falls es schriftlich bestätigt, dass die Angeklagte in Notwehr gehandelt hat.

wm, Mittwoch, 10.August 2016, 22:06 Uhr

6. Was wolltest du mit dem Dolche sprich.......

......Kartoffelschälen,verstehst du mich?

Klaus , Mittwoch, 10.August 2016, 16:54 Uhr

5. Messerattacke Oktoberfest

Für mich ist das Urteil zu milde ausgefallen, 3 fache Mutter total besoffen, zückt ein Klappmesser uns sticht einen Meschen fast zu Tode, geht dann ganz relext ins P1,
kommt dann nach Rücksprache mit einem Anwalt und gekauften Zeugen tur Polizei und macht dann auf dicke Trännendrüse.
Da gabs schon für geringere Vergehen schon höhere Strafen.
Aus meiner Sicht wäre hier ein Strafmaß von 7-8 Jahren angemessen gewesen, denn das Tatnachverhalten zeigt schon eine hohe soziale Inkompetenz und Menschenverachtung.

  • Antwort von beate, Freitag, 12.August, 10:43 Uhr

    Was sie gemacht hat war nicht in Ordnung man spricht hier von einem milde ausgefallenem Urteil.Wenn man sich aber anschaut was ein Kinderschänder bekommt oder Menschen die Autorennen veranstalten und unschuldige Menschen in den Tod reissen und dann weil sie angeblich Drogen genommen nur eine Bewährungsstrafe bekommen,sollte man sich überlegen, was in unseren sogenannten Rechtsstaat verkehrt laüft

erstaunlich, Mittwoch, 10.August 2016, 16:36 Uhr

4.

da ich nicht dabei war kann ich die tat nicht beurteilen. allerdings erstaunt es mich doch schon sehr, dass wir nicht ständig von solch harten urteilen im zusammenhang mit messerstecherein in flüchtlingsheimen hören. da scheint man wohl mit zweierlei mass zu messen.

  • Antwort von wm, Mittwoch, 10.August, 20:01 Uhr

    @erstaunlich

    Wiklich erstaunlich ein so ""hartes"" Urteil.
    Alle sind gleich,nur einige sind gleicher!

RAin Dagmar Schön , Mittwoch, 10.August 2016, 14:07 Uhr

3. Unser Strafrecht muss grunderneuert werden

Dieses Urteil zeigt mal wieder, WIE wenig Einfluss Verteidiger auf die Urteilsfindung und das Strafmass haben. Bei einem Rechtsassessor kurz nach dem 2. Examen als Verteidiger hätte sie auch nicht mehr als 4,5 Jahre bekommen. Glücklicherweise habe ich schon kurz nach dem Examen erkannt, dass man sich als Strafverteidiger hauptsächlich Ohnmachtserlebnisse vor Gericht abholt und mich gegen Strafrecht entschieden. Das Strafverteidigerdasein ist alles andere als lustig und in der Regel hinterlässt es auch erhebliche psychische Schäden bei den Anwälten. Nicht ohne Grund. Unsere ganze Strafjustiz müsste grunderneuert werden. Es entspricht in keinem Aspekt den wissenschaftlichen Standards unserer Zeit. Hier vermutet das Gericht jetzt, dass die Verteidiger in die Zeugenbestechung des Verlobten verwickelt waren. Das DIESEN Verteidigern zu unterstellen ist schon eine Frechheit. Wegen der Zeugenbestechung und den Folgen für sie, sollten die Anwälte jetzt das Doppelte Honorar verlangen.