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Prozess um Müller-Brot Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafen für Ex-Manager

Der Prozess um den Skandal bei der Großbäckerei Müller-Brot fordert die Staatsanwaltschaft mehrjährige Haftstrafen für die drei angeklagten Ex-Manager. Sie hätten sich der Insolvenzverschleppung, Untreue und des Betrugs schuldig gemacht.

Von: Andreas Mack

Stand: 28.09.2016

Müller-Brot Filiale 2012 | Bild: picture-alliance/dpa

Die Staatsanwaltschaft forderte am Mittwoch vor dem Landgericht Landshut für das Trio Gefängnisstrafen zwischen zwei Jahren und drei Monaten sowie drei Jahren und fünf Monaten. "Die Angeklagten haben an allen Fronten die Grenzen zur Legalität überschritten", sagte Staatsanwalt Jürgen Rohrmüller in seinem Plädoyer. Für Bewährungsstrafen gebe es keinerlei Grund.

Die Verteidiger der drei Ex-Manager sehen das anders. Den ehemaligen Haupteigentümer treffe keine Schuld, so die Verteidigung. Ihr Mandant habe über die schwierige Lage des Unternehmens nicht im Detail Bescheid gewusst. Daher sei er freizusprechen. Der inzwischen 70-Jährige sagte in seinem Schlusswort mit bebender Stimme, dass ihn die Fotos über die Hygienemängel im Betrieb erschrocken hätten. Da habe er sich geschämt.

Urteil am Freitag

Der Anwalt des Ex-Geschäftsführers für Finanzfragen forderte für seinen Mandanten eine Bewährungsstrafe. Der Angeklagte selbst entschuldigte zum Ende des Prozesses für das, was passiert sei, wies aber zum Beispiel Betrugsvorwürfe zurück. Es tue ihm unendlich leid. Er stehe zu seiner Verantwortung. Die Verteidigung des ehemaligen Geschäftsführers der Produktion beantragte einen Freispruch. Dabei kritisierte der Anwalt das verschärfte Lebensmittelrecht. Es sei ein gesetzliches Monster geschaffen worden, das niemand mehr verstehen könne.

Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Angeklagten vor, große Mengen Lebensmittel in den Handel gebracht zu haben, die nicht zum Verzehr geeignet waren. Die Ekel-Zustände mit Kakerlaken, Motten oder Maden in der Produktion spielen strafrechtlich allerdings nur eine Nebenrolle - auch weil die Backwaren für Kunden keine Gefahr gewesen sein sollen. Das Urteil will das Landgericht am Freitag verkünden.

Über 1.200 Mitarbeiter betroffen

Die Produktion in der Firma in Neufahrn bei Freising war Anfang 2012 vom Landratsamt Freising gestoppt worden, nachdem trotz mehrfacher Kontrollen und Beanstandungen unter anderem Mäusedreck und Kakerlaken nicht beseitigt werden konnten. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hatte es wegen finanzieller Probleme Einsparmaßnahmen gegeben - vor allem beim Reinigungspersonal.

Wirtschaftlich soll es bei Müller-Brot soll schon ab etwa 2005 abwärts gegangen sein. Der Insolvenzantrag wurde zu spät gestellt, so der Vorwurf. Gläubiger blieben auf ihren Forderungen sitzen, mehr als 1.200 Mitarbeiter und 250 Pächter von Filialen waren von der Pleite betroffen.

Betrugsvorwurf wiegt schwer

Einige der Vorwürfe haben sich im Prozess relativiert. So gab das Gericht bereits den Hinweis, dass die lebensmittelrechtlichen Delikte möglicherweise fahrlässig begangen wurden. Die Folge: Statt einer Straftat kommt eine Ordnungswidrigkeit in Betracht. Strafrechtlich besonders relevant ist der Anklagepunkt des Betrugs in 238 Fällen. Die damaligen Geschäftsführer sollen trotz Zahlungsunfähigkeit Waren und sonstige Leistungen im Wert von rund 1,65 Millionen Euro in Auftrag gegeben haben.


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