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Schwabinger Fliegerbombe Stadt muss keinen Schadensersatz zahlen

Der Versicherungskonzern AXA bekommt nach der Sprengung der Schwabinger Fliegerbombe im August 2012 keinen Schadensersatz von der Stadt München. Das hat das Landgericht München entschieden.

Von: Michael Bartmann

Stand: 08.02.2017 | Archiv

Sprengung Bombe Schwabing 2012 | Bild: picture-alliance/dpa

Die Versicherung wollte von der Stadt 400.000 Euro ersetzt bekommen, die sie an ihre Kunden – eine Boutique und ein Tonstudio – ausbezahlt hatte. Die Sprengung der Bombe hatte enorme Schäden verursacht, unter anderem hatte Stroh, das zur Dämpfung der Sprengung eingesetzt wurde, Feuer gefangen und umliegende Gebäude entzündet. Die Versicherung hatte der Stadt deswegen schwere Fehler vorgeworfen.

Dieser Laden brannte nach der Sprengung aus.

Zur Begründung des Urteils sagte der Richter, die Stadt sei der falsche Adressat für mögliche Schadensersatzforderungen. München sei nicht für die Schäden verantwortlich. Darüber, ob die Sprengung wirklich so dilettantisch war, wie die Versicherung behauptet, hat das Gericht gar nicht entschieden.

Die Stadt hatte bereits vor dem Urteil argumentiert, dass für die Durchführung der Sprengung der Kampfmittelräumdienst, für den der Freistaat Bayern zuständig ist, verantwortlich gewesen sei. Ein anderer Adressat, an den sich die Versicherung wenden könnte, wäre der Besitzer des Grundstücks, auf dem die Bombe gefunden wurde. Das war damals eine Baustelle; heute stehen anstelle der Kultkneipe "Schwabing 7" teure Wohnungen. Ohne diese Baumaßnahme wäre die Bombe gar nicht freigelegt worden.

"Wir haben das Urteil zur Kenntnis genommen und werden weitere Schritte prüfen."

Reaktion von AXA auf die abgewiesene Klage

Der große Knall

Zersplitterte Scheiben in der Feilitzschstraße.

Es ist der 28. August 2012 in München-Schwabing, 21.54 Uhr: Ein lauter Knall donnert über die Häuserdächer, danach erleuchtet ein grell-gelber Feuerball den Nachthimmel. Ein Rauchpilz steigt in die Höhe, Funken wirbeln durch die Luft und regnen zu Boden. Die 250-Kilo-Fliegerbombe, die auf einer Baustelle nahe der Münchner Freiheit gefunden wurde, ist gesprengt.

Bis in das US-Fernsehen haben es diese Bilder gebracht – sie stehen seitdem sinnbildlich für den Schrecken, den der Bombenkrieg des Zweiten Weltkriegs bis heute verbreitet. Die Bilder dokumentieren aber auch ein Ereignis, das über vier Jahre später noch die Gerichte beschäftigt.

Verletzt wurde bei der Sprengung niemand, der Sachschaden aber war enorm. Unzählige Fensterscheiben gingen zu Bruch. Wohnungen und Geschäfte wurden zerstört. Den Schaden habe die Stadt durch eine "offensichtlich falsch durchgeführte Sprengung der Bombe" verursacht, so das Argument der AXA. Das Landgericht sah das anders.


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Oliver S., Mittwoch, 08.Februar 2017, 14:00 Uhr

1.

Eigentlich sollte ja Deutschland für solche Schäden aufkommen. Deutschland hat diesen sinnlosen Krieg damals angezettelt, die Bombardements galten dem ganzen Land. Also wäre es nur fair, dass wir diese Altlasten solidarisch gemeinsam tragen - wie so manche andere Altlast auch, die selbstverständlich solidarisch getragen wird.
Gleiches Gilt für die Entschärfung von Weltkriegsbomben. Soweit ich weiß, trägt die Kosten dafür der Bauherr bzw. Grundstückseigentümer.

  • Antwort von Süddeutscher und gleich weg, Mittwoch, 08.Februar, 14:23 Uhr

    Genauso gnadenlos wurde die Zivilbevölkerung in die Vietnam und Korea oder auch Japan bombardiert, von denen, die die Geschichte danach ausgerichtet haben.