NSU-Prozess


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NSU-Prozess: Tageszusammenfassung Plädoyers der Nebenkläger verzögern sich durch Befangenheitsantrag

Die Nebenkläger forderten den Vorsitzenden Richter auf, mehr Härte gegenüber den Angeklagten zu zeigen und die Entscheidung über Befangenheitsanträge zu beschleunigen. Erneut muss der Prozess unterbrochen werden, um über ein Ablehnungsgesuch des mutmaßlichen Terror-Helfers André E. zu entscheiden.

Von: Ina Krauß

Stand: 25.10.2017 | Archiv

Angeklagte Beate Zschäpe im Gerichtssaal in München neben ihrem Anwalt Mathias Grasel | Bild: picture alliance / Peter Kneffel/dpa

Die Nebenklage konnte deshalb wieder nicht mit ihren Plädoyers beginnen. Die Verteidigung stellte in den Wochen über ein Dutzend Befangenheitsanträge.

Gamze Kubasik, die Tochter des 2006 in Dortmund ermordeten Mehmet Kubasik und Nebenklägerin im NSU-Prozess, war mit ihrer Mutter extra angereist. Sie hatte gehofft, dass nach Wochen der Verzögerung die Nebenkläger mit ihren Schlussvorträgen beginnen können. Doch wieder kamen sie nicht zu Wort. "Ich bin wütend und enttäuscht, dass es immer wieder zu diesen Verzögerungen kommt", sagte Gamze Kubasik nachdem der Prozess bis zum 9. November unterbrochen wurde. Sie glaubt, dass die Angeklagten und ihre Verteidiger die Nebenkläger damit persönlich treffen wollen und forderte das Gericht auf, mehr Härte zu zeigen.

Nebenkläger fordern Beschleunigung

Ihr Anwalt Sebastian Scharmer beantragte am heutigen Verhandlungstag, die Entscheidung über die Befangenheitsanträge zu beschleunigen. So könnte binnen weniger Stunden über deren Zulässigkeit entschieden werden. Scharmer fürchtet, dass die Verteidigung sonst immer so weitermachen wird.

Missbrauch des Rechts auf Befangenheitsanträge?

Auch Nebenklage-Anwalt Stephan Lucas spricht von missbräuchlichen Anträgen. Die Verteidigung wolle offenbar Fehler des Gerichts provozieren, die dann zu einer Revision führen. Er hat deshalb Verständnis dafür, dass der Senat  in dieser heiklen Phase des Mammut-Verfahrens Vorsicht walten lässt  und sich Zeit für die Entscheidung über die Befangenheitsanträge nimmt.

Die angeklagten mutmaßliche Terror-Unterstützer Ralf Wohlleben und André E. stellen seit Wochen einen Befangenheitsantrag nach dem anderen. Inzwischen sind es über ein Dutzend. Da die Entscheidung über Ablehnungsgesuche aufwändig ist, müssen immer wieder Verhandlungstage abgesetzt und der Prozess über mehrere Wochen unterbrochen werden.  

Urteil erst 2018 zu erwarten

Ob die Nebenkläger am 9. November mit ihren Plädoyers beginnen können, ist ungewiss. Klar ist, dass ein Urteil im NSU-Prozess nicht mehr in diesem Jahr gesprochen werden kann. Es ist weiter mit einem juristischen Tauziehen zwischen den Angeklagten und ihren Verteidigern auf der einen und den Opfern und ihren Anwälten auf der anderen Seite zu erwarten.


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