NSU-Prozess


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63 Verhandlungstag, 03.12.2013 Nebenklage attackiert Münchner Gericht

Hitzige Debatten im NSU-Prozess: Nebenklagevertreter haben dem OLG München mangelnden Aufklärungswillen vorgeworfen. Konkret geht es um die Rolle eines ehemaligen Verfassungsschützers beim Mord an Halit Yozgat in Kassel.

Stand: 03.12.2013 | Archiv

Der Grund für den Unmut im Oberlandesgericht: Der Senat hatte es vergangene Woche abgelehnt, die vollständigen Akten aus dem Verfahren gegen den Ex-Verfassungsschützer Andreas T. zu den Akten zu nehmen. Die Nebenkläger widersprachen der für heute angesetzten Vernehmung des Mannes. Die Verhandlung wurde daraufhin zunächst unterbrochen.

"Es besteht die Gefahr, dass der Vertrauensverlust perpetuiert wird."

Nebenklageanwalt Mehmet Daimagüler in Bezug auf die diversen bisherigen Ermittlungspannen

Nein zum Antrag, und weiter geht's

Das Gericht lehnte den Antrag am Nachmittag ab. Die Aufklärungspflicht des Gerichtes erfordere die Beiziehung nicht, sagte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl. Die Akten könnten nach Überzeugung des Gerichts nichts zur Klärung der Anklagevorwürfe beitragen.

Nebenklagevertreter hatten beantragt, die Akten aus dem Verfahren gegen T. beizuziehen. Der Senat hatte dem allerdings nur teilweise entsprochen. Dies mache deutlich, "dass auch dieses Gericht eine vollständige Aufklärung der Tat zum Nachteil Halit Yozgat nicht wünscht", sagte Nebenklageanwalt Alexander Kienzle, der Angehörige des Opfers vertritt.

Im Internet-Café angeblich nichts mitbekommen

T. saß im hinteren Raum eines Internet-Cafés in Kassel am Computer, als die Neonazi-Terroristen dort am 6. April 2006 den 21-Jährigen ermordeten. Seine Anwesenheit war Anlass für Spekulationen, zumal T. sich nicht als Zeuge bei der Polizei meldete. Er behauptet, er habe nichts von der Tat mitbekommen. Ermittlungen gegen ihn wurden eingestellt.


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