NSU-Prozess


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NSU-Prozess, 168. Tag Von Zschäpe angefasst

Beate Zschäpe wusste angeblich nichts von den dem NSU angelasteten Morden. Wie kamen dann aber ihre Fingerabdrücke auf gesammelte Zeitungsberichte über die Verbrechen? Der 168. Verhandlungstag - möglicherweise belastend für die Hauptangeklagte.

Von: Mira Barthelmann

Stand: 09.12.2014 | Archiv

Beate Zschäpe | Bild: dpa-Bildfunk

Der Strafsenat verlas am Dienstagnachmittag den Spurensicherungsbericht der Daktyloskopie (Fingerabdrucksanalysen). Insgesamt wurden 18 Fingerabdrücke von Böhnhardt, Zschäpe und dem Angeklagten E. auf Zeitungsartikeln, die in der Frühlingsstraße gesichert worden waren, festgestellt. Zwei Spuren seien der Hauptangeklagten Beate Zschäpe zuzuordnen. Für die Bundesanwaltschaft eines der zentralen Indizien ihrer Anklage. Es handelt sich um den linken Daumen und Zeigefinger der 39-Jährigen. Bei den Zeitungsausschnitten handelte es sich um Artikel, die sich mit den vermeintlichen Taten des NSU befassten. Die Überschriften lauteten beispielsweise: "Der Nagelbomber", "Angst vor dem Serienkiller", "Schon weder eine Hinrichtung", "Die Bombe war mit Nägeln gespickt", "Kopfschusskiller: Die erste heiße Spur".

"Wollte rechte Musik einfach nicht vernichten"

In wenigen Minuten abgehandelt waren am Vormittag die Befragungen von zwei Kriminalhauptkommissaren aus Baden-Württemberg. Der Erste im Zeugenstand, G., und eine Kollegin hatten am 25. Januar 2012 das "Blood & Honour"-Netzwerk-Mitglied W. vor dem Porsche-Werk in Zuffenhausen abgefangen und zur Vernehmung ins Präsidium gebracht. W. machte auf die befragenden Beamten einen ruhigen Eindruck. Er habe auf sie gewirkt, als ob W. mit solch einer Begegnung schon lange gerechnet hätte. Zunächst habe W. ausgesagt, dass er nicht mehr länger mit G. liiert sei. Man habe sich vor rund drei Monaten getrennt. Zuvor habe W. unter der Woche bei G. in Besigheim gewohnt. An den Wochenenden sei das damalige Paar immer gemeinsam nach Chemnitz gefahren. Jetzt wohne W. in einer schlichten Pension. Den Schlüssel dafür hat er den Beamten zur Verfügung gestellt. Die Beamten fanden dort eine Sporttasche, eine SIM-Karte und eine Ausgabe eines Antifa-Szeneblattes mit Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe auf dem Titel. Die Wohnung der Ex-Freundin von W. sei ebenfalls durchsucht worden. Dort habe man im Keller eine Kiste mit diverser rechter Musik gefunden. W. habe das so erklärt: "Ich habe diese Musik gerne gehört und ich wollte sie deswegen nicht vernichten."

Äußerungen während der Raucherpause

Um kurz vor halb fünf wollte W. im Innenhof des Präsidiums eine Zigarette rauchen. Die Beamten G. und S. begleiteten den zu Vernehmenden nach draußen. Dort soll W. dann einige Spontanäußerungen zu Waffenbeschaffungen gemacht haben. Nämlich: Dass die Person, die ihm eine Waffe angeboten hatte von den Börden als Vertrauensperson eingestuft worden sei. Und: Nach seiner Auffassung seien Waffen von NPD-Mitgliedern in die rechte Szene eingeschleust worden. W. wies die Beamten dann noch darauf hin, dass zwischen 1998 und 2002 stets gegen ihn ermittelt worden sei und die Behörden daher ja wissen müssten, was gegen ihn gelaufen sei. Über dieses Gespräch legten die Beamten G. und S. eine Aktennotiz an.

"Ich bin halt ein Waffennarr"

Am Nachmittag war eine Richterin im Zeugenstand, die derzeit der Bundesanwaltschaft zugeordnet ist. Die Richterin war anwesend bei der Vernehmung der Zeugen M. und G., die von der Staatsanwaltschaft Bern am 24. Juni 2014 in Bern vernommen wurden. Die Richterin berichtete darüber, wer bei der Vernehmung anwesend war und dass Fragenkataloge rund um die Mordwaffe Ceska abgearbeitet worden seien. Der Zeuge M. war in Begleitung eines Anwalts erschienen. Er sagte aus. Die Richterin im Zeugenstand hatte den Eindruck, dass M. Fragen, die ihn belasteten, ungern und daher einsilbig beantwortet habe. Auf die Frage: "Warum haben Sie einen Schalldämpfer benutzt?" habe er stereotyp geantwortet: "Ich bin halt ein Waffennarr."


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