NSU-Prozess


2

153. Tag im NSU-Prozess "Zschäpe war immer ruhig und aufgeräumt"

Im NSU-Prozess waren heute Kriminalbeamte geladen, die Beate Zschäpe bereits vor 18 Jahren in einem anderen Zusammenhang befragt hatten. Eine Polizisten sagte dabei über die Hauptangeklagte, sie hätte damals keinen Hehl aus ihrer rechten Gesinnung gemacht.

Von: Eva Frisch

Stand: 22.10.2014 | Archiv

Zwickauer Terrorzelle NSU: Uwe Mundlos und Beate Zschäpe | Bild: picture-alliance/dpa

Zschäpe habe genau gewusst was sie aussagen wollte und was nicht, sagte die geladene Polizeibeamtin heute vor Gericht. Sie sei in den Befragungen immer ruhig und aufgeräumt gewesen. Sie hätte ihre rechte Gesinnung gelebt und das auch klipp und klar gesagt. An viel mehr Details aus der Vernehmung konnte sich die Polizistin aber nicht mehr erinnern. Sie hatte Beate Zschäpe 1996 befragt. Damals hing eine Puppe mit zwei Davidsternen von einer Autobahnbrücke. Die Polizei fand darauf Uwe Böhnhardts Fingerabdruck. In der damaligen Vernehmung hatte Zschäpe Böhnhardt ein Alibi für den Tatzeitraum gegeben.

"Die haben uns veralbert"

Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Ralf Wohlleben hätten sich gegenseitig Alibis gegeben, das sei damals sein Eindruck gewesen, sagte der zweite Zeuge heute aus. Auch er ein Polizeibeamter, der Zschäpe 1996 zu dieser Sache vernahm. "Die haben uns veralbert", beschrieb er die damaligen Befragungen. Das sei sein Bauchgefühl gewesen. An viel mehr konnte sich aber auch dieser Zeuge nicht erinnern.

Erinnerungslücken nach 18 Jahren

Der dritte Zeuge an diesem Verhandlungstag berichtete von einer Vernehmung mit Ralf Wohlleben. Auch da ging es um den Vorfall mit der Puppe die an einer thüringischen Autobahnbrücke hing. Zwar konnte der Polizeibeamte Auskunft über seine Arbeit bei der Sonderkommission "Rex" geben, die in der rechten Szene ermittelte. Man hätte damals einigen Personen eine rechte Gesinnung nachweisen wollen. Aber an die konkrete Vernehmung hatte auch er keine Erinnerung mehr. Das sei alles immerhin schon 18 Jahre her, betonte der Polizist.

Aussage gegen Straffreiheit

Am Nachmittag schließlich befragte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl noch einen Nebenklagevertreter. Der Rechtsanwalt war vor einigen Wochen bei einer Zeugenvernehmung im Rahmen des NSU-Prozesses in der Schweiz. Dort sprach ihn ein Mann an, der behauptete, er könne den Weg der Ceska - der Tatwaffe bei neun von zehn NSU-Morden - genau nachzeichnen. Er wisse, von wem die Pistole stamme und an wen sie nach Deutschland verkauft worden sei, sagte der Mann dem Nebenklagevertreter. Allerdings sage er das nur vor dem Münchner Oberlandesgericht aus, wenn ihm Straffreiheit zugesichert werde.

Der Prozess

Dem "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) werden unter anderem zehn Morde zur Last gelegt. Opfer waren neun Menschen mit ausländischen Wurzeln und eine Polizistin.


2