NSU-Prozess


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NSU-Prozess, 143. Verhandlungstag Was wusste Tino Brandt?

Im NSU-Prozess ist der frühere thüringische Neonazi-Anführer Tino Brandt erneut vernommen worden. Er hatte sich als V-Mann vom Verfassungsschutz bezahlen lassen. Aus Brandts Umfeld soll der NSU entstanden sein.

Stand: 24.09.2014 | Archiv

Verhandlungssaal NSU-Prozess Oberlandesgericht München | Bild: BR/Ernst Eisenbichler

Brandt zählte zu den führenden Organisatoren der rechtsextremen Szene in Thüringen in den 1990er-Jahren. Aus dem Umfeld seines "Thüringer Heimatschutzes" soll der "Nationalsozialistische Untergrund" (NSU) entstanden sein. Zu seiner einstigen Größe konnte dieser nur durch die Gelder des Verfassungsschutzes wachsen, so Brandt. Ohne die Zahlungen hätte "der "Thüringer Heimatschutz (THS) nicht die bundesweite Bedeutung und die Größe erhalten". Das Verfahren in München bezeichnete der überzeugte Nationalist als "Schauprozess".

Auch Zur Rolle der beiden toten NSU-Mitglieder Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt äußerte er sich. Auf die Frage eines Nebenklage-Vertreters sagte Brandt, er "persönlich" glaube nicht, "dass die zwei Uwes das gewesen sind". Brandt: "So wie ich sie kennengelernt habe, glaube ich die Geschichte nicht."

Stets Kontakt zum NSU gehalten

Am Dienstag hatte Brandt ausgesagt, auch nach seiner Enttarnung als V-Mann Kontakte zum Unterstützer-Umfeld des NSU gehalten zu haben. Dem als Unterstützter mitangeklagten Ralf Wohlleben habe er später noch eine Versicherung verkaufen wollen, sagte er im Zeugenstand.

Der NSU

Den Rechtsterroristen des Nationalsozialistischen Untergrunds werden unter anderem zehn Morde zur Last gelegt. Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos töteten sich nach einem Banküberfall selbst. Beate Zschäpe steht mit weiteren Angeklagten in München vor Gericht.

Drohung mit Hungerstreik

Wie bekannt wurde, hat der wegen Beihilfe mitangeklagte Ralf Wohlleben in der U-Haft mit einem Hungerstreik gedroht. Hintergrund war eine mögliche Begrenzung der Wochenendbesuche durch seine Familie. Aufgrund des Personalsmangels in der JVA München Stadelheim sollten diese laut der Nachrichtenagentur dpa auf eine Visite monatlich beschränkt werden. Inzwischen soll aber eine einvernehmliche Lösung gefunden worden sein. Eine Entscheidung des OLG München steht aber noch aus.


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