NSU-Prozess


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432. Verhandlungstag, 13.6.2018 NSU-Prozess: Das Plädoyer wiederholt sich

Als letzte der drei sogenannten Altverteidiger von Beate Zschäpe versucht Rechtsanwältin Anja Sturm Zweifel an der Überzeugung der Bundesanwaltschaft zu sähen, ihre Mandantin sei gleichberechtigte Mittäterin bei den Verbrechen des NSU gewesen.

Von: Christoph Arnowski

Stand: 13.06.2018 | Archiv

Christoph Arnowski | Bild: BR / Jutta Müller

13 Juni

Mittwoch, 13. Juni 2018

Zschäpe-Verteidigerin Sturm beginnt ihren Schlussvortrag mit Vorwürfen, die bereits ihr Kollege Wolfgang Heer erhoben hat. Aber, so sagt sie, man könne nicht oft genug darauf hinweisen. Und sieht es als geboten an, abermals die Vorverurteilung durch den damaligen BKA-Chef Jörg Ziercke zu kritisieren. Bereits im Dezember 2012 hatte er auf einer Pressekonferenz von einer "Mörderbande" und von "Terroristen" gesprochen. Im Zuge dieser vermeintlichen Vorverurteilung seien viele Zeugen unter Druck gestanden, etwas auszusagen, was Zschäpe belaste. Eine Frau etwa habe angegeben, sie "fühle sich in die Enge getrieben“.

Keine terroristische Vereinigung

Beate Zschäpe aber, davon ist Sturm überzeugt, war gar kein Mitglied des "Nationalsozialistischen Untergrunds". "Sie habe den NSU weder mitbegründet, noch habe sie sich an ihm beteiligt."  Im strafrechtlichen Sinne sei der NSU gar keine terroristische Vereinigung gewesen, sagt Sturm, denn er habe nur aus Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos bestanden. Vielleicht, so mutmaßt Sturm, wäre es den Ermittlern nach den Verfolgungspannen peinlich gewesen, wenn man es nur mit zwei Einzeltätern zu tun gehabt hätte.

Apell an das Gericht

Mehrfach appelliert Sturm an das Gericht, auch in Erwägung zu ziehen, dass es auch anders gewesen sein könnte, als von der Bundesanwaltschaft dargestellt: "Ich weiß genauso wenig wie Sie, was sich zugetragen hat, geschweige denn, was Zschäpe gedacht und gewollt hat. Aber ziehen Sie bitte in Betracht, dass es anders gewesen sein kann." Es ist der Versuch, die Überzeugung der Bundesanwaltschaft zu erschüttern. Die sieht es als erwiesen an, dass Böhnhardt und Mundlos während ihres Lebens im Untergrund zehn Menschen ermordeten, neun davon aus rassistischen Motiven. Dass sie zwei Sprengstoffanschläge verübten und 15 Raubüberfälle. Und dass Beate Zschäpe all diese Taten durch ihr Verhalten überhaupt erst ermöglicht habe. Und deshalb als Mittäterin zu verurteilen sei.

Das Plädoyer wiederholt sich

"War Zschäpe aber wirklich die eiskalte und berechnende Mörderin, der Kopf hinter Böhnhardt und Mundlos, wie es die Ankläger behaupten?" Diese aus ihrer Sicht rhetorische Frage stellt Sturm an den Anfang ihrer Überlegungen, warum dem eben nicht so war. Letzten Endes sei sie mit Böhnhardt und Mundlos nur in den Untergrund gegangen, um sich der drohenden Strafverfolgung zu entziehen.  Anfängliche Überlegungen, sich der Justiz zu stellen, seien an falschen Rechtsauskünften eines Anwalts gescheitert, später, nach den Verbrechen, habe es keinen Weg zurück in die Legalität gegeben. Auch das wurde jetzt im NSU-Prozess wiederholt vorgetragen. Wie heißt es so schön:  Es wurde bereits alles gesagt, nur noch nicht von jedem.


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