NSU-Prozess


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339. Verhandlungstag, 24.1.2017 Gegen die Wand gelaufen

Ein guter Strafverteidiger sollte neben den Gesetzen auch sämtliche strategischen Schachzüge beherrschen. Doch was sich heute vor dem Oberlandesgericht München abspielte, war schlicht nicht nachvollziehbar. Beate Zschäpes Wahlverteidiger Hermann Borchert versuchte den psychiatrischen Gutachter zu zerlegen - und scheiterte kläglich.

Von: Mira Barthelmann

Stand: 24.01.2017 | Archiv

Mira Barthelmann | Bild: BR

24 Januar

Dienstag, 24. Januar 2017

Schweigen ist Gold. Diese Strategie hatten Zschäpes Alt-Verteidiger für ihre Mandantin als die Beste erwogen. Offenbar nicht zu unrecht. Die neuen Anwälte der Hauptangeklagten im NSU-Verfahren rieten ihr, sich schriftlich auf Fragen des Senats einzulassen. So ist es dann auch mehrfach geschehen. Immer wieder hatten sich die neuen Verteidiger Zeit ausbedungen, um die Antworten gemeinsam mit ihrer Mandantin auszuarbeiten. Zschäpe verzichtete zwar darauf, die Antworten mündlich vorzutragen, sondern überließ das ihren beiden Wahlverteidigern. Der Inhalt wird aber ihr zugeordnet - schließlich hat sie der Vorsitzende Richter jedes Mal danach gefragt, ob die Einlassungen tatsächlich in ihrem Sinne seien. Zschäpe hatte dies stets mit einem Nicken oder einem "Ja!" beschieden.

Der psychiatrische Gutachter Henning Saß hat die Formulierungen und die genaue Wortwahl also der Angeklagten zugeschrieben. In seinem Gutachten kommt er zu dem Schluss, dass die Angeklagte die Fragen "sachlich" und "nüchtern" beantwortet habe. Heute will Zschäpes Verteidiger immer wieder wissen, wie denn die Antworten hätten formuliert sein sollen, um nicht als "sachlich" und "nüchtern" beurteilt zu werden. Es wirkt wie das Ersuchen um eine Deutsch-Nachhilfestunde in der 5. Klasse Gymnasium.

Auch klügere Strategie wäre wohl gescheitert

Immer wieder startete Borchert Versuche, den Sachverständigen in Spekulationen zu verwickeln. Mehrfach wollte der Anwalt Widersprüche in dem Gutachten gefunden haben. Über Stunden hat er probiert, den Universitätsprofessor aufs Glatteis zu führen. Es blieb bei Versuchen. Saß erläuterte gebetsmühlenartig, dass sich seine Beurteilung auf seine langjährige, berufliche Erfahrung stütze und man in vielen Punkten auch zu anderen Schlüssen kommen könnte. Er ließ sich nicht dazu hinreißen, seiner eigenen Bewertung eine alleinige Allwissenheit zu attestieren.  

Zschäpe zu verteidigen, ist sicherlich keine einfache Aufgabe. Und den vom Gericht bestellten Gutachter zerlegen zu wollen, ist legitim. Doch das hätte man klüger und strategischer anstellen müssen. Die Erfolgsaussichten wären dennoch sehr gering gewesen. 


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