NSU-Prozess


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312. Verhandlungstag, 22.9.2016 Dem Ende entgegen

Voraussichtlich im nächsten Monat wird das psychiatrische Gutachten über Beate Zschäpe vorgelegt. Wenig später wird dann wohl auch die Beweisaufnahme im Prozess beendet.

Stand: 22.09.2016 | Archiv

Tim Aßmann | Bild: BR/Tim Aßmann

22 September

Donnerstag, 22. September 2016

Es war eine simple Frage des Vorsitzenden Richters, die aufhorchen liess: "Bis wann ist es möglich, dass sie das vorläufige schriftliche Gutachten erstatten?", fragte Manfred Götzl an diesem Verhandlungstag den psychiatrischen Sachverständigen Henning Saß. Er muss den Prozessbeteiligten ein Gutachten über Beate Zschäpe vorlegen – die weder mit ihm redete, noch seine Fragen beantwortete. Man kann dennoch davon ausgehen, dass sich Henning Saß ein Bild über die Psyche der Hauptangeklagten gebildet haben dürfte – zum Beispiel auf Basis von Zeugenaussagen und Zschäpes schriftlichen Einlassungen.

Wer ist Zschäpe?

Das Gutachten ist von zentraler Bedeutung für das Verfahren. Welche Art von Persönlichkeit ist Beate Zschäpe? Eine Mitläuferin? So beschrieb sich Zschäpe selbst in ihrer verlesenen Erklärung vom vergangenen Dezember. Sie zeichnete das Bild einer Frau, die von den beiden mordenden Männern, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, emotional abhängig und unfähig war, sich aus dem Dreierbund zu lösen. Im Prozess entstand aber das Bild einer anderen Zschäpe, das einer selbstbestimmten und durchsetzungsstarken Person.

Gutachten markiert Ende der Beweisaufnahme

Der Sachverständige Saß wird sein Gutachten über Zschäpe erst schriftlich übermitteln und voraussichtlich wenige Wochen später dann mündlich im Prozess vortragen. Wissenschaftliche Einschätzungen wie diese stehen in Strafprozessen klassisch am Ende der Beweisaufnahme. Es ist also wahrscheinlich, dass das Gericht diesen Teil des Verfahrens kurz nach der Vorstellung des Gutachtens beendet. Die Plädoyers im Prozess werden allerdings voraussichtlich mehrere Monate dauern.


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