NSU-Prozess


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284. Verhandlungstag, 31.5.2016 "Moin, Moin"

Weil der Wohnwagen zu klein war, verließ das Trio 2004 einen Campingplatz. Aber wohin fuhren Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe dann?

Von: Tim Aßmann

Stand: 31.05.2016 | Archiv

Tim Aßmann | Bild: BR/Tim Aßmann

31 Mai

Dienstag, 31. Mai 2016

Kunibert W. ist offensichtlich ein Mann mit heiterem Gemüt. Als er den Gerichtssaal betritt, ruft er fröhlich ein "Moin, Moin" in die Runde. So ist Richter Manfred Götzl in gut drei Jahren NSU-Prozess noch nie von einem Zeugen begrüßt worden.

Der 66-jährige Kunibert  W. betrieb 2004 den Campingplatz "Mußbergwiese" in Ascheberg nahe Plön in Schleswig-Holstein. Er erinnert sich noch gut, wie im Sommer 2004 zwei Männer und eine Frau in seinem Kiosk standen und sagten, sie hätten einen Wohnwagen auf dem Campingplatz reserviert. Als sie das gemietete Domizil dann sahen, war es den Urlaubern aber zu klein. Das Trio beriet sich kurz und verließ den Campingplatz dann.

Kunibert W. kann die zwei Männer und die Frau nicht mehr näher beschreiben. Er erkennt aber im Gerichtssaal den Beleg einer Überweisung, mit der eine Anzahlung für den reservierten Wohnwagen geleistet wurde. Dieser Beleg wurde in der ausgebrannten Wohnung des Trios in der Zwickauer Frühlingsstraße gefunden.

Aufenthaltsorte ungeklärt

Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe blieben also nicht in Ascheberg - aber wohin fuhren sie dann? Rund einen Monat lang hatte das Trio damals einen Golf Variant gemietet, aber weitere Aufenthalte seien nicht belegt, erklärte heute ein Kriminalbeamter im Zeugenstand.

Dieses Beispiel zeigt deutlich, wieviel rund um die Terrorzelle noch im Dunkeln liegt. Der Verhandlungstag zeigte aber auch, dass solche Fragen im Prozess mehrheitlich nicht mehr geklärt werden. Die Beweisaufnahme geht dem Ende entgegen. Einmal mehr lehnte das Gericht Anträge ab, darunter einen mehrere Jahre alten Ablehnungsantrag der Zschäpe-Verteidigung gegen einen Landgerichtsarzt, der die Hauptangeklagte 2014 im Prozess auf ihre Verhandlungsfähigkeit untersucht hatte.

Mittelbayerischer NPDler muss nicht in den Zeugenstand

Abgelehnt wurde auch der Antrag, den Straubinger NPD-Politiker Sascha Roßmüller als Zeugen zu laden. Die Verteidigung des Angeklagten Wohlleben hatte das gefordert. Geklärt werden sollte die Rolle des Angeklagten und Kronzeugen im Verfahren Carsten S. in der Jugendorganisation der NPD. Sascha Roßmüller war im fraglichen Zeitraum deren Bundesvorsitzender. Das Gericht lehnte eine Ladung Roßmüllers nun aber ab. Aus Sicht des Senats ist die Rolle von Carsten S. in der NPD-Nachwuchsorganisation bereits eindeutig geklärt.


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