NSU-Prozess


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NSU-Prozess, 279. Verhandlungstag Vernehmung in der Schweiz

Einziger Zeuge war heute ein deutscher Richter, der die Vernehmung einer Zeugin in der Schweiz begleitet hatte. Es handelte sich um die Ehefrau von einem der Männer, durch dessen Hände die Mordwaffe vom Typ "Ceska" gegangen sein soll.

Von: Alf Meier

Stand: 20.04.2016 | Archiv

Pistole Ceska | Bild: picture-alliance/dpa

Der Richter Stefan Georg. S. war am 31. März bei der Vernehmung von Brigitte G. durch die Staatsanwaltschaft Thun anwesend. S. sagte aus, dass sich Brigitte G. nur noch an wenig habe erinnern können, etwa dass ihr Mann einmal ein Paket erhalten und ungeöffnet weitergereicht habe.

Der Weg der Ceska

Insgesamt sei die Frau recht einsilbig gewesen, er habe den Eindruck gehabt, sie wolle mit dem Sachverhalt von damals so wenig wie möglich zu tun haben. Ihr Mann Anton G. soll die Ceska an Hans Ulrich M. weitergeleitet haben, über den sie nach Jena und schließlich zum NSU gelangt sein soll.

Nach der kurzen Zeugenbefragung wurden vom Gericht Schriftstücke und Untersuchungsergebnisse verlesen, etwa Durchsuchungsbeschlüsse oder Schriftgutachten. Am Nachmittag wurde dieser recht ereignislose Tag dann doch noch rekordverdächtig. Mit zwei Zuschauern und sieben Journalisten waren vermutlich so wenig Beobachter wie noch nie auf der Tribüne.


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