NSU-Prozess


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265. Tag im NSU-Prozess Wieder ein Vorstoß von Wohlleben

Erst vorgestern ist der letzte Befangenheitsantrag der Verteidigung Wohlleben abgelehnt worden. Heute hat sein Anwalt nachgelegt und im Namen seines Mandanten erneut einen Ablehnungsantrag gegen den kompletten Strafsenat des Oberlandesgerichts gestellt. Die für den Vormittag geladenen Zeugen, die zu mehrere Raubüberfallen des NSU aussagen sollten, kamen deshalb vorerst nicht zu Wort.

Von: Thies Marsen

Stand: 25.02.2016 | Archiv

Angeklagter Ralf Wohlleben (links), Rechtsanwalt Olaf Klemke | Bild: pa/dpa/Peter Kneffel

Der Hintergrund des erneuten Vorstoßes: Das Oberlandesgericht hat es zum wiederholten Male abgelehnt, den Haftbefehl Ralf Wohllebens aufzuheben. Die Begründung nimmt die Verteidigung des mutmaßlichen NSU-Waffenbeschaffers nun zum Anlass, dem Gericht  erneut Befangenheit vorzuwerfen.

Verfassungswidriges Verhalten und "objektive Willkür"

Rechtsanwalt Olaf Klemke beschuldigte die Richter gar des verfassungswidrigen Verhaltens und der "objektiven Willkür". Denn am Anfang ihrer Begründung erwähnen die Richter, dass Wohlleben erst  am 251. Verhandlungstag ausgesagt habe. Klemke beschuldigt den Senat, damit den späten Zeitpunkt von Wohllebens Aussage in ihre Bewertung einbezogen und damit die Aussagefreiheit seines Mandanten verletzt zu haben.

Zeugenschutzprogramm für Mitangeklagten Carsten Sch.

Zum anderen kritisierte er, dass der Mitangeklagte Carsten Sch., dem dieselben Vergehen vorgeworfen werden wie Wohlleben, nicht inhaftiert sei – der Grund dafür ist freilich, dass Carsten Sch. von Anfang an mit den Ermittlungsbehörden zusammengearbeitet und im Prozess umfassend ausgesagt hat. Er befindet sich deshalb auch im Zeugenschutzprogramm.


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