NSU-Prozess


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264. Tag im NSU-Prozess Befangenheitsantrag abgelehnt - die Waffen des NSU

Auch der jüngste Befangenheitsantrag der Angeklagten Ralf Wohlleben und Beate Zschäpe im NSU-Prozess ist gescheitert. Das Verfahren geht weiter. Der heutige 264. Verhandlungstag stand ganz im Zeichen der Waffen des NSU.

Von: Thies Marsen

Stand: 24.02.2016 | Archiv

Die Angeklagte Beate Zschäpe und ihr Anwalt Mathias Grasel sitzen am 24.02.2016 im Gerichtssaal im Oberlandesgericht in München (Bayern).  | Bild: picture-alliance/dpa/Tobias Hase

Der Befangenheitsantrag hatte sich gegen den kompletten Strafsenat gerichtet. Anlass war eine etwas unglückliche Formulierung in einem Beschluss des Senats. Darin ging es um die Vernichtung wichtiger Verfassungsschutzakten. Die Richter schrieben, das Schreddern der Akten sei erst "nach der letzten Straftat der angeklagten Personen" erfolgt. Die Verteidiger von Wohlleben und Zschäpe interpretierten das als Vorverurteilung ihrer Mandanten, weil die Richter nicht von "mutmaßlichen Straftaten" gesprochen hatten. Doch der Vertretungssenat, der über den Befangenheitsantrag zu entscheiden hatte, sah das nicht so. Schließlich komme es nicht auf eine einzelne Formulierung an, sondern auf den Gesamtzusammenhang, so eine Gerichtssprecherin. Und der ergebe keine Voreingenommenheit der Richter im NSU-Prozess.

Stockender Vormittag - Beweismittel fehlten

Eine Pistole Ceska 83, die erste Tatwaffe der "Ceska-Mordserie"

Trotzdem begann der 264. Verhandlungstag stockend. Ein Sachverständiger des BKA sollte Auskunft geben über das beträchtliche Waffenarsenal der Terrorzelle. Doch Gerichtsmitarbeiter hatten versäumt, die asservierten Originalwaffen in den Gerichtssaal zu schaffen. Die Verhandlung musste deshalb unterbrochen werden, bis die Waffen beschafft wurden. Anschließend wurden alle insgesamt 21 Schusswaffen, die in der ausgebrannten Wohnung in der Frühlingsstraße in Zwickau sowie im ebenfalls ausgebrannten Wohnmobil in Eisenach gefunden worden waren, im Gerichtssaal vorgeführt, jeweils mit einer Vergleichswaffe aus dem Archiv des BKA. Darunter waren auch die Ceska 83 sowie die Bruni 315 auto, die der NSU bei seinen Morden verwendet hatte. Die meisten der Originalwaffen wiesen dabei deutliche Brandspuren auf, die meisten konnten jedoch vom BKA so restauriert werden, dass sie "beschossen"werden konnten, um Vergleichsspuren auf den Projektilen zu sichern und die Waffen so einzelnen Taten zuzuordnen.

Am Nachmittag sollen mehrere Vermerke, waffentechnisches Behördengutachten und Protokolle von Durchsuchungen verlesen werden. Allesamt stehen sie im Zusammenhang mit den Waffen des NSU.


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