NSU-Prozess


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NSU-Prozess, 245. Verhandlungstag Der Tag der abgelehnten Anträge

Es war ein Tag der Formalien. Zunächst wurde bekannt, dass der Befangenheitsantrag der Wohlleben-Anwälte gegen das Gericht verworfen wurde. Abgelehnt wurde auch der Wunsch der drei bisherigen Zschäpe-Pflichtverteidiger, aus ihren Funktionen entlassen zu werden.

Von: Oliver Bendixen

Stand: 24.11.2015 | Archiv

Der Angeklagte Ralf Wohlleben sitzt am 17.07.2013 im Gerichtssaal des Oberlandesgerichts in München (Bayern) zwischen der Angeklagten Beate Zschäpe (r) und deren Anwältin Anja Sturm.  | Bild: dpa-Bildfunk

Ganz fröhlich schäkerte die Hauptangeklagte Beate Zschäpe zu Verhandlungsbeginn mit ihrem neuen Anwalt des Vertrauens, Mathias Grasel. Im Laufe des Tages verflog ihre gute Laune dann aber erkennbar. Und zwar bereits als das Gericht den Saal 101 betrat und der Senatsvorsitzende Manfred Götzl begann, die Liste der anwesenden Prozessbeteiligten abzufragen. Denn damit war klar, dass ihr Mitangeklagter Ralf Wohlleben mit seinem Vorstoß gescheitert war, die beteiligten Richter wegen Befangenheit aus dem Verfahren zu kicken und damit den Prozess quasi wieder auf Null zu stellen.

Wohllebens Anwälte hatten die Begründung, weshalb ihr Antrag verworfen worden war, kurz zuvor schriftlich erhalten. Damit war der Weg frei für einen Prozesstag nach Plan.

Eine Liste von Anschlagszielen

Im Zeugenstand erschienen zwei Beamte des Bundeskriminalamtes, die nach der Aufdeckung des NSU im November und Dezember 2011 zahllose Kartenausdrucke und Adressenlisten ausgewertet hatten. Diese hatte die Polizei in der ausgebrannten Zwickauer Wohnung des Trios gefunden  und aus Angst vor Attentaten unbekannter NSU-Komplizen im Eilverfahren auswerten lassen.

Es ging um Stuttgart, Kassel, Stralsund, Greifswald, Münster, Bielefeld und um Listen, die Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt in den Jahren 2006 und 2007 erstellt hatten. Zu finden waren dort nach Einschätzung der Ermittler potenzielle Anschlagsziele. Und die reichten von Privatwohnungen SPD-Bundestagsabgeordneter über örtliche CDU-Büros bis hin zu jüdischen Einrichtungen, türkischen Kulturvereinen und Gebäuden der katholischen Kirche. Detailliert beschrieben wurde in den Listen aber auch die Lage etlicher Bankfilialen, von denen einige ja tatsächlich ausgeraubt wurden – mutmaßlich von den beiden Uwes. Die Frage, ob die Rechtsterroristen diese Listen selbst anfertigt oder sich der Hilfe von Komplizen vor Ort bedient hätten, konnten die beiden BKA-Beamten heute nicht beantworten.

Zschäpe behält alle fünf Verteidiger

Vier der fünf Zschäpe-Verteidiger: Anja Sturm, Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl, Mathias Grasel

Am Nachmittag zerschlug sich dann auch noch Beates Zschäpes Hoffnung ihre drei ursprünglichen Pflichtverteidiger Heer, Stahl und Sturm loszuwerden. Diese hatten mit Hinweis auf das angeblich zerrüttete Verhältnis zwischen ihnen und der Hauptangeklagten im NSU-Prozess beantragt von ihren Funktionen als Pflichtverteidiger entbunden zu werden. Begründet hatten sie das mit dem Hinweis, die Gespräche zwischen dem Senat und Zschäpes neuen Anwälten liefen an ihnen vorbei, so dass an eine ordnungsgemäße Verteidigung nicht zu denken sei. Eine Sicht, die der Senat so nicht zu teilen bereit war.

Es geht im NSU-Verfahren also weiter wie gehabt. Alle Prozessbeobachter warten aber gespannt auf den 8. Dezember. Dann ist der fünfte Verteidiger der Hauptangeklagten aus dem Urlaub zurück. Und Zschäpe hat angekündigt zum ersten Mal in dem Verfahren Stellung nehmen.


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