NSU-Prozess


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NSU-Prozess: 233. Verhandlungstag Anfängerfehler des BKA

Wie sieht eine unangreifbare Zeugenbefragung aus? Zwei BKA-Beamte hatten da bei den NSU-Ermittlungen offenbar Wissenslücken.

Von: Tim Aßmann

Stand: 30.09.2015 | Archiv

Tim Aßmann | Bild: BR/Tim Aßmann

30 September

Mittwoch, 30. September 2015

16.6.2011. Frühmorgens kommt ein Taxi in die Zwickauer Frühlingsstraße. Beate Zschäpe steigt ein, der Taxifahrer wird sie später identifizieren, und lässt sich zum Bahnhof fahren. Dort steigen zwei Männer zu und die Fahrt geht zurück zum Ausgangspunkt. So hat der Fahrer es vor Gericht erklärt. Bei der Polizei erwähnte er 2012 aber nur Zschäpe und nicht die beiden anderen Fahrgäste. Deshalb kamen die Polizisten, die ihn damals befragten, nun als Zeugen und machten dem Bundeskriminalamt keine Ehre.

Ungeschickte Befragung durch zwei Berufsanfänger

Die BKA-Ermittlerin, die die Befragung führte, und ihr Kollege waren damals beide erst Ende Zwanzig, müssen noch am Anfang ihrer Laufbahn gestanden haben. Nur so lässt sich wohl erklären, dass sie sich von dem Taxifahrer nicht zuerst die Frau beschreiben ließen, die er fuhr, sondern gleich Fotos vorlegten, auf denen er dann Beate Zschäpe erkannte. Außerdem machten die Ermittler nur handschriftliche Notizen, aus denen später ein Vermerk wurde. Ein Wortprotokoll wurde nicht erstellt. All das: Anfängerfehler, die Zschäpe-Verteidiger Wolfgang Stahl nun unter dem Begriff „dilettantisches Vorgehen“ zusammen fasste. Einmal mehr sind im NSU-Prozess Ungenauigkeiten des BKA deutlich geworden.

Dutzende Beweisanträge abgelehnt

Im Anschluss an die heutigen Zeugenvernehmungen machte das Gericht dort weiter, wo es gestern aufhörte: Es lehnte Beweisanträge ab, diesmal waren es Dutzende. „Nicht relevant“, „kein Zusammenhang zu den angeklagten Taten erkennbar“. Mit Begründungen wie diesen wies das Gericht die Anträge von Opferanwälten ab und verstärkte damit den Eindruck, dass es sich schon auf den Endspurt in der Beweisaufnahme vorbereitet.


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