NSU-Prozess


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NSU-Prozess Das Gericht bleibt hart

Beate Zschäpe wollte eine Verfahrens-Unterbrechung. Doch das Gericht wies am 214. Verhandlungstag den Antrag ab. Und ein Nebenkläger, Vater eines Mordopfers, richtete schwere Vorwürfe gegen einen Ex-Verfassungsschützer.

Von: Alf Meier

Stand: 30.06.2015 | Archiv

Internetcafé in Kassel, in dem Halit Yozgat ermordet wurde | Bild: picture-alliance/dpa

Beate Zschäpe trägt heute schwarzen Hosenanzug, hat die Haare hochgesteckt, wirkt blass, schmal. Verteidiger Wolfgang Heer spricht mit ihr im Blitzlichtgewitter. Zschäpe reagiert nicht.

Zwist mit den Pflichtverteidigern

Hintergrund: Zschäpe ist mit ihren bisherigen Verteidigern Sturm, Stahl und Heer zerstritten. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl erwägt die Beiordnung eines vierten Verteidigers. Eine Entscheidung traf das Gericht noch nicht. Bei dem von Zschäpe vorgeschlagenen neuen Verteidiger handelt es sich um den Münchner Rechtsanwalt Mathias Grasel.

Nach Verhandlungsbeginn versucht die Hauptangeklagte mittels eines schriftlichen Antrags die folgenden Zeugeneinvernahmen zu unterbrechen. Zschäpe möchte, dass so lange keine Befragungen durchgeführt werden, bis ihr ein vierter Pflichtverteidiger beigeordnet ist. Nach kurzer Beratung weist das Gericht den Antrag zurück. Begründung: Das Beschleunigungsgebot verlange, dass weiterverhandelt werde.

Zschäpe sei durch ihre drei Pflichtverteidiger bereits verteidigt. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl erwägt jedoch tatsächlich die Beiordnung eines vierten Verteidigers. Eine Entscheidung traf das Gericht noch nicht. Bei dem von Zschäpe vorgeschlagenen neuen Verteidiger handelt es sich um den Münchner Rechtsanwalt Mathias Grasel.

Zeugenvernehmungen gehen weiter

Am späten Vormittag beginnt dann die Vernehmung von Eva Schmidt-Temme, der Frau des ehemaligen hessischen Verfassungsschutzmitarbeiters Andreas Temme. Es geht um den Mordfall Yozgat in einem Kasseler Internetcafe. Andreas Temme war zur Tatzeit 2006 vor Ort, will von der Tötung aber nichts mitbekommen haben.

Die Ladung von Frau Temme erfolgte auf Betreiben der Nebenklage. Es soll die Frage geklärt werden, ob Andreas Temme eine Plastiktüte mit ins Internetcafe genommen hat. Die Zeugin kann hierzu aber nichts sagen. Es wird der Auszug eines Telefonats vorgespielt. In dem Gespräch beschwert sich Frau Temme 2006 bei ihrer Schwester darüber, dass ihr Mann heimlich im Internet mit anderen Frauen chattete. Offenbar hatte er dies auch im Internetcafe der Familie Yozgat getan - es ihr aber verheimlicht. Die Besuche waren im Zuge der Ermittlungen aufgeflogen.

Ist Verfassungsschutzmitarbeiter ein Mörder?

Im NSU-Prozess hat der Vater des Kasseler Mordopfers Halit Yozgat verlangt, dass das Gericht sich selbst ein Bild vom Tatort - einem Internetcafé - macht. Der Verfassungsschützer Andreas Temme hatte angegeben, nichts von dem Verbrechen mitbekommen zu haben, obwohl er zur Tatzeit in einem Nebenzimmer war.

"Entweder hat Herr Temme meinen Sohn Halit Yozgat getötet oder es gesehen", sagte der Vater am Nachmittag aus. Er bezichtigte den ehemaligen Mitarbeiter des hessischen Verfassungsschutzes der Lüge und beantragte eine Besichtigung des Tatorts durch den Senat. Temme sei über 1,80 Meter groß, er hätte seinen getöteten Sohn am Boden liegen sehen müssen, so Ismail Yozgat.

Andreas Temme war kurz zuvor selbst noch einmal durch das Gericht befragt worden. Er beteuerte erneut vom dem Mordanschlag im Jahre 2006 erst aus der Zeitung erfahren zu haben.


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Ein Staatsbürger, Dienstag, 30.Juni 2015, 15:35 Uhr

1. NSU u.ä.

Mich berunhigt es ungemein, im einem Staat zu leben, in dem Leute wie Zschäpe, die ihren Opfern nicht das geringste Recht zubilligen, für sich selbst aber alle nur erdenklichen Rechte einfordern, diese großteils auch gewährt erhalten. Woanders ist man da nicht so generös ..

  • Antwort von wm, Dienstag, 30.Juni, 22:41 Uhr

    Mittlerweile macht sich in der BRD eine Kuscheljustiz breit,die einem die Zornesröte in's Gesicht treibt.
    Der "ach so arme "Täter ist das Opfer, trägt dem Gericht sein Wollen vor.
    Tschäpe WOLLTE eine Verfahrensunterbrechung,unfassbar !