NSU-Prozess


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161. Verhandlungstag, 19.11.2014 Die Grenzen des Gerichts

Mal prahlte er, mal schwieg er. Der zweite Auftritt eines Ex-V-Manns als Zeuge machte einmal mehr deutlich, wie viel Aufklärungsbedarf noch besteht und was das Gericht nicht leisten kann.

Von: Tim Aßmann

Stand: 19.11.2014 | Archiv

Tim Aßmann | Bild: BR

19 November

Mittwoch, 19. November 2014

Wenn man ihn im Gerichtssaal erlebte, kann man sich eigentlich gar nicht vorstellen, dass Kai D. einmal wichtig war. War er aber. Für die Neonaziszene und für den Bayerischen Verfassungsschutz, dem er als V-Mann zu Diensten war. Für den Verfassungsschutz stellte er damals, von 1987 bis 1998, offenbar eine wichtige Quelle dar, auch wenn man das angesichts des selbstgerechten und geschwätzigen Auftretens von Kai D. als Zeuge kaum glauben mag. Nach eigenen Angaben schloss er sich der Neonaziszene überhaupt nur auf Weisung der Verfassungsschützer an. Überprüfen konnten die Prozessbeteiligten diese und andere Angaben von Kai D. aber nicht. Der Verfassungsschutz erteilte auch für die zweite Befragung seines Ex-Informanten nur eine eingeschränkte Aussagegenehmigung. So konnte Kai D. immer wieder Antworten verweigern. Auch die betreffenden Akten des Landesamtes liegen den Prozessbeteiligten nicht vor. Echte Kooperation und glaubwürdiger Aufklärungswille einer Behörde sehen anders aus. Bayerns Verfassungsschutz hat die Gelegenheit verpasst, zu zeigen, wie ernst es ihm mit der umfassenden Aufarbeitung der NSU-Verbrechen und des Behördenversagens ist.

Politische Aufarbeitung in Bayern zu früh beendet?

Die Zeugenaussagen von Kai D. zeigen aber auch die Grenzen der Aufklärungsmöglichkeiten des Gerichts auf. Immer wieder entbrannte heute Streit zwischen den Prozessbeteiligten, darüber welche Fragen hier zur Sache gehören und welche nicht. Einige Opferanwälte versuchen weiter den Prozess zu nutzen, um die rechtsextremen Strukturen und die Rolle der Behörden zu beleuchten. Das sind absolut berechtigte Ansinnen, aber eben nicht in diesem Prozess, in dem es sich natürlich um das drehen muss, was den fünf Angeklagten vorgeworfen wird. Alle anderen offenen Fragen gehören entweder in weitere Ermittlungsverfahren oder müssen Gegenstand politischer Aufarbeitung werden. In Bayern hat die Politik diese nach dem Abschluss des NSU-Untersuchungsausschusses im Landtag für beendet erklärt. Verfrüht?


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