NSU-Prozess


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159. Verhandlungstag, 13.11.2014 Verfassungsschutz am Zug

Offizielles Thema des Tages: Mal wieder die Herkunft der Ceska-Pistole. Abseits davon beschäftigten die Prozessbeteiligten auch die Nachwehen der gestrigen Verhandlung.

Von: Tim Aßmann

Stand: 13.11.2014 | Archiv

Tim Aßmann | Bild: BR

13 November

Donnerstag, 13. November 2014

Trotziges Schweigen, offenkundiges Lügen, dummdreiste Auftritte: Von alldem gab es schon bisher reichlich im NSU-Verfahren. Die gestrige sogenannte Zeugenaussage des früheren Neonazi-Kaders und ehemaligen V-Manns Kai D. markierte dann allerdings noch einmal einen Tiefpunkt im Prozessverlauf. Der selbstgerechte, geschwätzige und inhaltsleere Auftritt des Mannes, in dem Bayerns Verfassungsschutz rund elf Jahre lang eine wichtige Quelle sah, war schwer erträglich und wirkte am heutigen Verhandlungstag noch nach. Am nächsten Mittwoch soll Kai D. erneut befragt werden und ob diese Vernehmung inhaltlicher wird als seine erste, liegt wohl auch in den Händen des Bayerischen Verfassungsschutzes.

Bisher nur eingeschränkte Kooperation des Verfassungsschutzes

Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte seinen Ex-V-Mann nämlich lediglich mit einer eingeschränkten Aussagegenehmigung in den Münchner Gerichtssaal geschickt und bisher sind auch keinerlei Akten der Behörde über Kai D. Teil des NSU-Verfahrens. Das macht es für die Prozessbeteiligten unmöglich, die Angaben des Zeugen zu überprüfen. D. behauptet unter anderem, Bayerns Verfassungsschutz über eine zunehmende Radikalisierung des Thüringer Heimatschutzes (THS) informiert zu haben - jener Neonazi-Truppe also, zu der auch Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe bis zu ihrem Abtauchen gehörten. Chef des THS war Tino Brandt, zu dem Kai D. einen engen Kontakt pflegte, bis es 1996 zum Bruch zwischen den beiden Rechtsextremen kam.

Prozessbeteiligte wollen mehr Informationen

Kai D. rühmte sich nun im Gerichtssaal ein Ausbreiten des THS nach Oberfranken verhindert zu haben und er scheint offenkundig immer noch sehr, sehr stolz auf sich zu sein. Die angeblich zunehmende Militanz der THS-Mitglieder konnte D. aber auf mehrere Nachfragen hin nicht mit stichhaltigen Beispielen belegen. Um die Glaubwürdigkeit seiner Aussagen überhaupt beurteilen zu können, fordern Vertreter der Nebenklage und einige Verteidiger nun eine breitere Aussagegenehmigung, die Vernehmung der ehemaligen V-Mann-Führer und die betreffenden Akten des Verfassungsschutzes. Das Landesamt kann nun zeigen, wie weit zu gehen es bereit ist, um die Arbeit des Gerichts zu unterstützen.


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