NSU-Prozess


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155. Verhandlungstag, 05.11.2014 Der Richter musste sich beherrschen

Es war ein unergiebiger Prozesstag vor dem Münchner Oberlandesgericht. Einmal mehr ging es um die Ceska-Pistole. Ein Zeuge schaffte es, nicht nur den Vorsitzenden Richter Götzl zu nerven.

Stand: 05.11.2014 | Archiv

Oliver Bendixen | Bild: Bayerischer Rundfunk

05 November

Mittwoch, 05. November 2014

Selbst für Beate Zschäpe, die sonst so teilnahmslos das  Verfahren zu verfolgen scheint , gab es heute etwas zum Lachen. Drei Stunden hörten sich die Prozessbeteiligten die Schnurren und Schwänke eines Eiscafebesitzers aus dem thüringischen Apolda an – erst belustigt und dann zunehmend genervt. Im Grunde ging es um die Frage, ob er jemals etwas mit der Ceska-Pistole zu tun hatte, mit der innerhalb von sieben Jahren neun Menschen erschossen wurden.

Der Vorsitzende Richter musste sich beherrschen

Der Zeuge gab zum Besten, er habe ein Luftgewehr und  einen Schreckschußrevolver besessen - und ein Gewehr aus Glas, gefüllt mit Rotwein. Die Zuschauer erfuhren, wann und wo er mit wem – wie er es ausdrückte – "in der Kiste" war und welcher seiner ehemaligen Mitarbeiter einen Hang zum Alkohol hatte.  Dem Vorsitzenden Richter, der sich arg beherrschen musste, um nicht aus der Haut zu fahren, übergab der Zeuge einen Stapel sinnlos zusammengestellter Papiere. Am Ende waren die Richter und Bundesanwälte aber auch die Anwälte so entnervt, dass niemand mehr Fragen an den Zeugen stellen wollte. Nicht einmal jene Nebenklageanwälte, die sonst immer noch was zu hinterfragen haben.

 Keine neuen Erkenntnisse zur Ceska-Pistole

Etwas ernster aber genau so unergiebig war die Befragung eines pensionierten Schweizer Richters. Der hatte vor drei Jahren zu entscheiden, ob einer der mutmaßlichen Lieferanten der Ceska-Pistole im Kanton Bern in Untersuchungshaft genommen werden muss. Das Ergebnis ist aus den Akten bekannt: der Geschäftsmann wanderte erst einmal hinter Gitter. An die Vernehmung des Beschuldigten aber konnte sich der ehemalige Gerichtspräsident partout nicht erinnern. Was damals in Deutschland für Schlagzeilen sorgte , ging damals bei der Justiz in der Schweiz als Routinefall durch und hinterließ keine Spuren im Gedächtnis des Juristen.


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