NSU-Prozess


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138. Verhandlungstag, 16.9.2014 Der Mordwaffe auf der Spur

Zwei Schweizer Kriminalbeamte haben in den Jahren 2007 bis 2009 mehrfach einen Landsmann vorgeladen, der nach heutigen Erkenntnissen als Zwischenbesitzer der Czeska-Pistole gilt, die der NSU bei neun der zehn mutmaßlichen Morde verwendet hat. Heute waren die beiden eidgenössischen Polizisten als Zeugen geladen.

Von: Christoph Arnowski

Stand: 16.09.2014 | Archiv

Christoph Arnowski | Bild: Bayerischer Rundfunk

16 September

Dienstag, 16. September 2014

„Daran kann ich mich nicht mehr erinnern“. Auch Polizeibeamte haben Gedächtnisprobleme, insbesondere wenn es um Vorgänge geht, die mehrere Jahre zurückliegen. Wie die Vernehmungen eines Mannes, der 1996 bei einem Schweizer Waffenhändler die Czeska-Pistole ganz legal gekauft haben soll. Diesen Mann haben dann die Polizisten aus der Schweiz 2007, 2008 und 2009  mehrfach vernommen. Damals wusste man zwar noch nichts vom NSU, aber dass eine Pistole vom Typ Czeska bei mehreren Morden die Tatwaffe war, war den deutschen Ermittlern bereits bekannt. Nach damaligen Erkenntnissen waren die in Frage kommenden Pistolen in die Schweiz geliefert worden, deshalb bat das BKA die Kollegen in Bern um Amtshilfe.

Nach Aussage der Schweizer Polizisten war zum damaligen Zeitpunkt der Weiterverkauf von Waffen in der Schweiz legal. Deshalb stuften sie den Privatmann auch nicht als Beschuldigten ein, sondern als Auskunftsperson. Laut den heute im Prozess hinterfragten Vernehmungsprotokollen konnte der sich freilich nicht erinnern, eine Pistole vom Typ Czeschka gekauft zu haben. „Ich hatte den Eindruck, er wollte sich nicht erinnern“, sagte heute ein Polizist in der Schweiz. Da ihnen aber zu dem Zeitpunkt die Zusammenhänge nicht bekannt waren, hatte das damalige Aussageverhalten des Mannes keine weiteren Konsequenzen.

Dass der später die Czeska an einen anderen Schweizer weitergegeben hat, der damals in Jena lebte, wie die Bundesanwaltschaft glaubt, dafür lieferte die heutige Vernehmung keine Beweise. Machte aber anschaulich, wie zäh die Prozessparteien um jede Kleinigkeit ringen, die am Ende vielleicht von Vorteil sein kann. Mehrfach stritten Verteidiger, Bundesanwaltschaft und Nebenklageanwälte über die Zulässigkeit von Fragen an die beiden Schweizer Beamten. Und die Verteidigung von Beate Zschäpe verlangte sogar ein komplettes Verwertungsverbot, obwohl die Aussagen im Kern wenig urteilsrelevant gewesen sein dürften.


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