NSU-Prozess


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236. Verhandlungstag Aussetzung des NSU-Prozesses abgelehnt

Das Gericht wies heute Vormittag den Antrag zurück, das NSU-Verfahren auszusetzen. Beate Zschäpe sei durch ihre vier Anwälte ordnungsgemäß verteidigt, so die Argumentation des Gerichts.

Von: Eva Frisch

Stand: 13.10.2015 | Archiv

Der Angeklagte Ralf Wohlleben sitzt am 17.07.2013 im Gerichtssaal des Oberlandesgerichts in München (Bayern) zwischen der Angeklagten Beate Zschäpe (r) und deren Anwältin Anja Sturm.  | Bild: dpa-Bildfunk

Den Aussetzungsantrag hatten die Verteidiger des Mitangeklagten Ralf Wohlleben in der letzten Woche gestellt. Begründet hatten die Anwälte ihren Antrag unter anderem mit der fehlenden Kommunikation zwischen der Hauptangeklagten Beate Zschäpe und ihren Pflichtverteidigern Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm. Zschäpe könne so nicht mehr effektiv verteidigt werden und das beeinflusse auch die Verteidigung ihres Mandanten.

Wohlleben bleibt in Haft

Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl wies das dagegen heute zurück. Er sieht Zschäpe durch ihre vier Anwälte ordnungsgemäß verteidigt. Vor allem Heer, Stahl und Sturm seien gut eingearbeitet und würden aktiv am Prozess teilnehmen. Obwohl keine Kommunikation mehr mit der mutmaßlichen NSU-Terroristin stattfinde, sei eine sachgemäße Verteidigung möglich, so Götzl. Auch den Antrag von Wohllebens Anwälten, den Haftbefehl gegen ihren Mandanten aufzuheben, lehnte das Gericht ab. Am morgigen  Mittwoch wird der NSU-Prozess fortgesetzt.


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