10

Goldene Bulle Nürnberg Festakt für UNESCO-Weltdokumentenerbe

Die Goldene Bulle von Kaiser Karl IV. wird am Montag (28.07.14) mit einem Festakt ins UNESCO-Weltdokumentenerbe aufgenommen. Die Urkunde ist quasi das Grundgesetz des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation.

Stand: 27.07.2014 | Archiv

Goldene Bulle | Bild: dpa-Bildfunk

Der Vorsitzende des Deutschen Nominierungskomitees, Joachim-Felix Leonhard, werde in München die Urkunden an das Bayerische Hauptstaatsarchiv und das Staatsarchiv Nürnberg überreichen, teilte die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns mit. Die beiden Einrichtungen verwahren zwei von heute sieben Originalen des ersten Gesetzes des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, das bis zu dessen Ende in Kraft war.

Originale in Nürnberg und München

Die Urkunden zur Aufnahme in die Liste des Unesco-Weltdokumentenerbes werden Verantwortlichen des Bayerischen Hauptstaatsarchivs und des Staatsarchivs Nürnberg heute Nachmittag in München überreicht. Beide Archive sind im Besitz von zwei der insgesamt sieben Originaldokumente.

"Die Goldene Bulle ist einfach auch ein Zeichen dafür, dass Nürnberg und die Kaiserburg einmal das Zentrum des Reiches waren."

Finanzminister Markus Söder (CSU), bei der Übergabe der Bulle 2013 in Nürnberg

Kaiser Karl IV. nach einer Statue auf der Nürnberger Burg.

Die Goldene Bulle wurde von Kaiser Karl IV. im Jahre 1356 erlassen und hat bis zum Ende des Alten Reiches im Jahr 1806, also für fast ein halbes Jahrtausend, dessen Verfassungsleben bestimmt.

Goldsiegel der Bulle

Die ersten 23 Kapitel der Bulle wurden in Nürnberg erarbeitet und auf dem dortigen Hoftag verkündet. Ihren Namen hat die Goldene Bulle von dem Goldsiegel ("bulla"), das sie ziert. In der Goldenen Bulle sind zahlreiche verfassungsrechtliche Bestimmungen geregelt. Erstmals wurden darin unter anderem die Modalitäten der Wahl und der Krönung der römisch-deutschen Könige durch die sieben Kurfürsten schriftlich festgehalten.

Die Goldene Bulle

Wesentliche Neuerung der Goldenen Bulle war, dass erstmals überhaupt der König mit den Stimmen der Mehrheit gewählt wurde und nicht auf die Zustimmung aller Fürsten angewiesen war. Mitwirkungsansprüche des Papstes an der Königswahl wurden ausgeschlossen.

Weltdokumentenerbe

In einer gemeinsamen Aktion der Archive und Bibliotheken, die spätmittelalterliche Originale der Goldenen Bulle besitzen, war es im letzten Jahr gelungen, diese Urkunden in das Unesco-Programm der UNESCO einzubringen. In das Memory of the World-Register werden unter anderem Unikate aufgenommen, die das kollektive Gedächtnis der Menschen in den verschiedenen Ländern unserer Erde repräsentieren. Die Ernennung gilt als Auszeichnung. Für Deutschland gibt es 17 Einträge im Weltdokumentenerbe.


10