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Leistungsschutzrecht Yahoo scheitert mit Verfassungsklage

Yahoo wollte direkt beim Bundesverfassungsgericht gegen das Leistungsschutzrecht vorgehen - jenes umstrittene Recht, wonach Verleger für ihre im Netz veröffentlichten Texte Lizenzgebühren erheben können. Yahoo ist damit gescheitert.

Stand: 23.11.2016

Logo von Yahoo auf einem Laptop-Bildschirm | Bild: picture-alliance/dpa

Yahoo sieht durch das Leistungsschutzrecht die Informations- und Pressefreiheit verletzt. Das Grundgesetz verpflichte den Staat zum Schutz der Informationsfreiheit, so die Argumentation, und damit auch zum Schutz von Suchmaschinen, die diese Informationsfreiheit garantierten.

Klage ist "unzulässig"

Yahoo legte eine Verfassungsbeschwerde ein. Karlsruhe wies diese nun ab. Die Klage sei "unzulässig", begründete das Bundesverfassungsgericht. Yahoo müsse sich zuerst an die Fachgerichte wenden. Das sei insbesondere "angesichts der Auslegungsfähigkeit und -bedürftigkeit der angegriffenen Rechtsnormen" vor einer Beurteilung durch die Verfassungsrichter angezeigt. Damit ist in der Sache kein Urteil gefällt und der Streit um das Gesetz schwelt weiter.

Zurückverwiesen an Fachgerichte

Nach dem Leistungsschutzrecht können Verlage Geld dafür verlangen, wenn Internetanbieter einen ihrer Artikel oder Texte veröffentlichen. Suchmaschinenbetreiber dürfen also Presseartikel nicht mehr unentgeltlich in ihre Angebote aufnehmen. Ausgenommen davon sind nur einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte.


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