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Parlamentsbeteiligungsgesetz Schnellere Informationen über EU-Fragen

Der Landtag hat fraktionsübergreifend einen Gesetzentwurf zum Parlamentsbeteiligungsgesetz beraten. Künftig möchte er von der Staatsregierung frühzeitig über europäische Beschlüsse unterrichtet werden, die den Freistaat betreffen.

Von: Rudolf Erhard

Stand: 29.06.2016

Bayerischer Landtag | Bild: picture-alliance/dpa; Montage: BR

Das Parlamentsbeteiligungsgesetz gibt es seit 2003. Bei der letzten Landtagswahl beschlossen die Wähler auf Antrag der Staatsregierung und des Landtags eine zusätzliche Verfassungsänderung für eine ver-besserte Information über europäische Fragen. Wie das nun detailliert umgesetzt wird, regelt das heute beschlossene Gesetz.

"Kernpunkt ist, dass immer dann, wenn ein Gesetzgebungsverfahren tangiert ist, die Sicht des bayerischen Landtages zu beachten ist."

CSU-Verfassungsexpertin Petra L. Guttenberger

Das alles soll schneller gehen als bisher, deshalb gibt es im neuen Parlamentsbeteiligungsgesetz auch sehr oft die Worte „unverzüglich“ und „frühzeitig“. Geregelt ist auch, dass wenn bayerische Gesetzgebung durch europäische Gesetze betroffen ist, der Landtag der Staatsregierung ein Abstimmungsverhalten vorschreiben kann. Der Verfassungsausschussvorsitzende der SPD stellte für das geänderte Parlamentsbeteiligungsgesetz sicherheitshalber noch klar:

"Die Unterrichtung des Landtags durch die Staatsregierung ist natürlich kein Gnadenakt, sondern die Erfüllung einer verfassungsrechtlichen Pflicht."

Franz Schindler, SPD


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