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Kommunalwahl Neuerungen ab 2014

Stand: 22.10.2013 | Archiv

Die Briefwahl ist nun ohne Angaben von Gründen möglich, die Altersgrenze für Bürgermeister und Landräte steigt auf 67 Jahre und die Altersgrenze für Mandatsträger wurde von 21 auf 18 Jahre gesenkt. Diese und weitere Neuerungen.

Infografik: Kommunalwahl - Neuerungen ab 2014 | Bild: BR

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