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Sony siegt, Kunde verliert Vorinstallierte PC-Software ist erlaubt

Computer dürfen grundsätzlich mit vorinstallierter Software verkauft werden. Der Europäische Gerichtshof hat bestätigt, dass dies keine unlautere Geschäftspraxis ist, solange der Verbraucher frei beim Kauf entscheiden kann.

Stand: 07.09.2016

Hände schreiben auf einer Computertastatur | Bild: colourbox.com

Alles richtig gemacht – bescheinigt der Gerichtshof in diesem Fall dem Computerhersteller Sony. Der Verkauf eines Computers mit vorinstallierter Software stelle an sich keine unlautere Geschäftspraxis dar - wie der klagende Kunde aus Frankreich gemutmaßt hatte.

Im Grunde sei sogar das Gegenteil der Fall, erklärten die Richter des Europäischen Gerichtshofs: Denn ein derartig ausgestatteter Computer sei erstens geeignet, die Erwartungen eines Großteils der Verbraucher zu erfüllen, zweitens würden die Kunden ausreichend über die Einzelheiten des Hard- und Software-Pakets informiert, und drittens habe Sony dem klagenden Kunden auch angeboten, den Kauf wieder rückgängig zu machen, was dieser abgelehnt hatte.

Französisches Gericht kann jetzt Klage abweisen

Auch beim Vorwurf der fehlenden Preisangaben zum Software-Paket sieht der Gerichtshof keine irreführende Geschäftspraxis. Der Kunde werde keinesfalls daran gehindert eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen.

Der französische Kläger hatte das völlig anders gesehen und Sony deshalb auf Rückerstattung und Schadenersatz verklagt. Das zuständige französische Gericht hatte den EuGH gefragt, ob es sich in diesem Fall um ein Koppelungsangebot handelt, da der Kauf des Computers nicht ohne die vorinstallierte Software möglich ist. Die Klarstellung des EuGH erlaubt den französischen Richtern nun diese Klage abzuweisen.

Vorinstallierte Programme als Einfallstor für Hacker

Verbraucherschützer warnen seit langem vor den Risiken vorinstallierter Programme. Diese können, wie etwa das Programm "Superfish", zum Einfallstor für Hacker werden. Teilweise handelt es sich bei vorinstallierter Software aber auch um Testversionen, die später zu kostenpflichtigen Programmen werden. Software-Firmen zahlen Computerherstellern Provisionen dafür, dass sie ihre Geräte damit ausrüsten.


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Hans R., Mittwoch, 07.September 2016, 13:36 Uhr

1. Sehr gut

Die abgehobenen Kunden sollen sich nicht wegen unbedeutender Nichtigkeiten (sog. "Bloatware") so aufführen dürfen. Vielen meinen sie seien Könige wegen einem Slogan aus dunkler Vorzeit. Das waren sie nie und werden es auch nie sein... Was bilden die Leute sich überhaupt ein wegen soetwas einen deratigen Popanz aufzuführen?

  • Antwort von Markus, Mittwoch, 07.September, 16:59 Uhr

    @Sehr geehrter Herr Hans R., vorinstallierte Software kann man optional vom Rechner entfernen. Das ist jedem ambitionierten Poweruser mehr oder weniger möglich. Hier geht es vielmehr um die Schnittstelle zwischen Hard- und Software. Es geht letztlich beim Bootvorgang um das Auslesen der Firmware, dem Einbinden der Schnittstellen ins vorgegebene Betriebssystem bis der Betriebsystemkern vollständig gebootet ist. Das ist noch weit vor der Anwendungsebene; jeder der schon einmal mit Unix gearbeitet hat, kennt das. Erst nach dem Promt wird GUI aufgesetzt und erst ganz zum Schluss werden die Anwendungen installiert. Das heißt, dass Hardware und Betriebssystem vorgegeben und aufeinander abgestimmt sind. Das ist ungefähr so, als würden Sie sich ein TV Gerät kaufen und könnten damit zum Beispiel nur Pay TV sehen. Ja gut, die rechtliche Würdigung? Das müssen eben Juristen entscheiden und ich kann mich als Konsument danach richten. Toll finde ich das nicht.

  • Antwort von Markus, Donnerstag, 08.September, 00:20 Uhr

    @Herr Hans R.: bezüglich der Verständlichkeit ein Beispiel. Sie kaufen sich ein Notebook (z.B. Sony mit Intelchip und Betriebssystem Windows 8). Jetzt löschen sie die vorinstallierte Windows Version und installieren sich ein Windows 10. Beim Hochfahren merken Sie, dass die Soundkarte nicht funktioniert. In Ihrem Gerätemanager klicken Sie auf die Soundkarte. Diese wurde zwar richtig mit den Treibern installiert und erkannt, aber in den Eigenschaften unter dem Menüpunkt stellen Sie fest, dass ein Gerätekonflikt angezeigt wird, weil sich z.B. Soundkarte und Grafikkarte einen Interrupt Kanal teilen. Sie versuchen nun der Soundkarte einen anderen Interrupt zuzuweisen und merken, dass selbst mit Admin Rechten die Option grau hinterlegt ist und sich nicht bewerkstelligen lässt. So nun haben Sie die Möglichkeit wieder Ihr Windows 8 aufzuspielen, Windows 10 ohne Sound laufen zu lassen oder sich ein neues Notebook zu kaufen. So sieht das in der Praxis aus. Grüße von einem MCSA Admin.