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Freihandelsabkommen Kabinett verschiebt Beschluss zu CETA

Eigentlich ist es eine Formsache: Das Bundeskabinett sollte heute eine Ermächtigung für Bundeswirtschaftsminister Gabriel beschließen, damit dieser das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada unterzeichnen darf. Doch kurzfristig wurde der Punkt von der Tagesordnung genommen. Von Charlie Grüneberg

Von: Charlie Grüneberg

Stand: 05.10.2016

Illustration: Der Ahorn von Kanada und die EU-Sterne umkreisen sich | Bild: colourbox.com; Montage: BR

Klarheit vor Schnelligkeit – das scheint der Hintergrund zu sein, warum das Bundeskabinett heute noch nicht über Ceta entschieden hat. Die Kritiker des europäisch-kanadischen Handelsabkommens befürchten, dass Ceta Sozial- und Umweltnormen absenkt und sie halten das geplante Handelsgericht nicht für unabhängig.

Mit einer Zusatzerklärung will die EU-Kommission die Gegner des Abkommens beschwichtigen. Diese Zusatzerklärung ist offenbar fast fertig und soll bis zur nächsten Kabinettsitzung kommende Woche vorliegen. Dann will die Ministerrunde die Ermächtigung für Wirtschaftsminister Gabriel beschließen. Er kann das Abkommen dann wieder eine Woche später mit den anderen EU-Handelsministern offiziell beschließen.

Unterzeichnet werden soll es bei einem europäisch-kanadischen Gipfeltreffen am 27. Oktober. Bis es in Kraft tritt, vergeht allerdings noch eine Weile, weil Ceta von allen nationalen Parlamenten der EU-Staaten ratifiziert werden muss. Teile des Abkommens können schon vorher angewendet werden. Dagegen klagen allerdings Ceta-Gegner vor dem Bundesverfassungsgericht


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