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Tipp für Bestellungen Mit B-Ware sparen

Wer im Internet einkauft, stößt manchmal etwa auf Handys oder Rührgeräte, die erstaunlich günstig sind. Es handelt sich dabei oft um sogenannte B-Ware, also Produkte, die nicht ganz nagelneu sind.

Von: Ralf Schmidberger

Stand: 13.09.2016

Eine Frau geht in Köln an einer Schaufensterabdeckung vorbei, die auf reduzierte Ware hinweist.  | Bild: picture-alliance/dpa

Wer hat nicht schon im Internet bestellt und dann gesagt: "Gefällt mir nicht, das schick ich zurück!" Das Problem für den Händler dabei: Die Verpackung ist aufgerissen, das Gerät möglicherweise schon mal benutzt, vielleicht ist irgendwo ein kleiner Kratzer. Als Neu lässt sich das Produkt nicht mehr verkaufen, also gibt er einen Rabatt.

B-Ware mit Garantie und Widerrufsrecht

Versandhäuser wie Amazon und ebay haben für diese B-Ware schon eigene Bereiche auf ihren Webseiten. Der Bundesverband Onlinehandel bezeichnet die B-Ware als Neuware mit Fehlern. Bei technischen Geräten gäbe es hier einen Rabatt von 20 bis 30 Prozent, bei Kleidung von bis zu 50 Prozent. Laut Verbraucherschützern kann der Kunde davon ausgehen, dass so ein Produkt voll funktionsfähig ist. Mängel müssten genau beschrieben sein, sagt die Stiftung Warentest. Die Gewährleistungsfrist kann der Händler allerdings von zwei Jahren auf ein Jahr begrenzen, er muss es aber nicht. Und in jedem Fall kann der Käufer das Produkt innerhalb von zwei Wochen zurückschicken - ohne jede Begründung. Denn auch für B-Ware gilt das Widerrufsrecht.


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