Krankenversicherte Recht auf ärztliche Zweitmeinung
Nach einem Beschluss des Bundestages vor einem Jahr sollen Ärzte die Versicherten bei bestimmten Diagnosen auf eine Zweitmeinung hinweisen. Doch in der Praxis hat sich dahingehend noch nicht viel geändert.
Das Gesundheitsministerium will vor allem Operationen eindämmen, bei denen der Verdacht besteht, dass Krankenhäuser sie besonders oft vornehmen, weil sie dadurch ihre Erlöse steigern können. Allerdings muss das oberste Gremium der Selbstverwaltung, der Gemeinsame Bundesausschuss, festlegen, bei welchen Operationen sich die Pflichten der Ärzte und die Rechte der Patienten ändern sollen. Das ist bislang noch nicht gelungen, erklärt der Ausschuss in einer schriftlichen Antwort auf eine Anfrage des Bayerischen Rundfunks:
"Es ist eine umfangreiche wissenschaftliche Aufbereitung notwendig, um bestimmen zu können, bei welchen Indikationen und zu welchen planbaren Eingriffen der Anspruch auf Einholung einer Zweitmeinung im Einzelnen sinnvoll ist."
Antwort des Bundestags zur ärztlichen Zweitmeinung
Wann das Recht der Patienten auf eine Zweitmeinung tatsächlich umgesetzt wird, könne man daher noch nicht genau sagen, heißt es aus Berlin.