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Gewässerrandstreifen -also ein 5 Meter breiter Grünstreifen zwischen Acker und Bach, Fluss oder See wären ein wichtiger Puffer, um zu verhindern, dass Dünger und Pestizide unsere Gewässer belasten. Anders als in anderen Bundesländern sind solche Gewässerrandstreifen in Bayern nicht Pflicht für Landwirte.
VON: Florian Kienast