Verfassungsrichter beanstanden Stiftungsförderung nach AfD-Klage
Juristischer Teilerfolg für die AfD. Ihr Recht auf Chancengleichheit ist 2019 nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts verletzt worden. Und zwar weil die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung keine Zuschüsse vom Staat bekommen hat - anders als andere Partei-Stiftungen. Das Bundesverfassungsgericht fordert eine gesetzliche Regelung. Darüber spricht Tanja Sluka mit Eva Huber aus unserem Berliner Hauptstadtstudio.
VON: Bianca Schwarz, Eva Huber, Moderation: Tanja Sluka
Ausstrahlung am 22.2.2023