Interview der Woche mit Ulrich Kelber, Bundesbeauftragter für den Datenschutz
Die Bundesregierung plant, eine elektronische Patienten-Akte einzuführen, die die elektronische Gesundheitskarte als Speichermedium ablösen soll. Mit der Karte kann dann nur noch die Versicherung nachgewiesen werden; die medizinischen Informationen werden in die digitale AKTE eingetragen. Das soll zum Jahreswechsel beginnen; aber nach Ansicht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Ulrich Kelber, verstößt die elektronische Patientenakte gegen europäisches Recht. Darüber, und über den Datenschutz in Deutschland ganz allgemein, hat mit ihm Nikolaus Nützel in unserem Interview der Woche gesprochen.