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Gleichgeschlechtliche Ehe Was ist die Ehe für alle?

Wenn sich zwei Menschen sehr lieb haben, dann möchten sie vielleicht irgendwann heiraten. Ob das Mann und Frau, zwei Männer oder zwei Frauen sind, spielt dabei keine Rolle. Seit Oktober 2017 ist es für schwule oder lesbische Paare möglich zu heiraten. Nun gibt es die gleichgeschlechtliche Ehe für alle schon seit fünf Jahren.

Von: Benny Riemer, Simone Wichert und Veronika Baum

Stand: 10.10.2022

Ein weibliches Brautpaar umarmt sich. | Bild: Designerstück/Julia Müller

Gleiches Recht für alle. Das gilt seit 1. Oktober 2017 auch für alle homosexuellen Paare in Deutschland, die heiraten möchten. Schwule oder lesbische Paare konnten lange Zeit nur eine sogenannte "eingetragene Lebenspartnerschaft" eingehen. Das war zwar so ähnlich wie eine Ehe zwischen Mann und Frau, aber eben doch nicht ganz das Gleiche. Bei der eingetragenen Lebenspartnerschaft fehlten wichtige Rechte - zum Beispiel auch das Recht, als Paar Kinder zu adoptieren. Viele Politikerinnen und Politiker waren anfangs gegen eine absolute Gleichstellung der unterschiedlichen Formen von Zusammenleben.

Neues Gesetz für die gleichgeschlechtliche Ehe

Am Ende einer langen Diskussion dürfte im Sommer 2017 jede Politikerin und jeder Politiker im Bundestag nach seiner ganz persönlichen Meinung über das Gesetz zur "Ehe für alle" entscheiden – ohne Ansage der Parteivorsitzenden. Das nennt sich Gewissensentscheidung. Es gab 393 Ja-Stimmen, 226 Nein-Stimmen und vier Enthaltungen.

Gleiches Recht für alle

Seitdem können Schwule und Lesben ganz normal heiraten – mit allen Rechten wie in einer Ehe zwischen Mann und Frau: Am 1. Oktober 2017 ist das Gesetz in Kraft getreten, das ihnen die Eheschließung ermöglicht. Auch Paare, die als "eingetragene Lebenspartnerschaft" zusammen lebten, konnte diese in eine Ehe umwandeln. In Deutschland sind in den letzten Jahren mehr als 65.000 gleichgeschlechtliche Ehen geschlossen worden. Das hat das Statistische Bundesamt in Wiesbaden gezählt.


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