Franken - Zeitgeschichte


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Neuorganisation Umbau der BA

Seit dem Jahr 2003 befindet sich die Nürnberger Behörde in einer grundlegenden Umbau- und Umstrukturierungsphase, der größten seit Beginn ihres Bestehens.

Stand: 29.11.2011 | Archiv

60 Jahre Bundesagentur für Arbeit | Bild: picture-alliance/dpa

Die rot-grüne Bundesregierung reagierte auf den "Vermittlungsskandal" der Bundesanstalt im Februar 2002 und beschloss, die Behörde grundlegend zu reformieren. Zu den wichtigsten Sofortmaßnahmen gehörte der Umbau der Einrichtung in eine Dienstleistungsinstitution mit privatwirtschaftlichen Führungsstrukturen. Eine von der Bundesregierung eingesetzte Experten-Kommission unter Führung des damaligen VW-Arbeitsdirektors Peter Hartz erarbeitete das Konzept zur Reorganisation der Bundesanstalt. Mit dem In-Kraft-Treten der Hartz-Gesetze I und II begann 2003 die Neuordnung der BA.

Gesetzliche Vorgaben ermöglichen mehr Flexibilität

Das seit Januar 2004 in Kraft getretene "Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" (Hartz-III) führte zu einigen strukturellen Änderungen innerhalb der Bundesagentur, welche sie von einer konventionellen Behörde in eine effektive und kundenorientierte Agentur umbauen soll. Ein "Agency-Modell" trat an die Stelle des bisherigen Weisungsverhältnisses zwischen Bundesregierung und Bundesagentur. Die Steuerung der BA erfolgt seitdem über Zielvereinbarungen statt durch Weisungen.

Eigenverantwortung gestärkt

Innerhalb der Bundesanstalt wurde ein neues Organisations- und Steuerungsmodell eingeführt und die Regionaldirektionen erhielten mehr Eigenverantwortung. Darüber hinaus wurden die internen Arbeitsabläufe vereinfacht, Kundenzentren geschaffen sowie die Anzahl der Arbeitsvermittler erhöht. Das Hartz III-Gesetz beinhaltete rechtliche Vereinfachungen im SGB III, die das Verwaltungsverfahren vereinfachen und beschleunigen sollen. Zudem wurde die Bundesanstalt für Arbeit in Bundesagentur für Arbeit umbenannt.

Hartz IV erweitert Kreis der Leistungsempfänger

Mit dem Hartz IV-Gesetz (01.01.2005) erhielten Sozialhilfeempfänger durch das Zusammenlegen von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe zum Arbeitslosengeld II erstmals Zugang zu den Fördermaßnahmen der BA. Der sogenannte "Hartz IV-Effekt" führte denn auch zu einem Anstieg der Arbeitslosenzahlen um fast 400.000 Personen. Gleichzeitig fiel die bisherige Arbeitslosenhilfe weg, was für viele Langzeitarbeitslose deutliche finanzielle Einbußen bedeutete. Im Zuge der Hartz IV-Einführung bildeten die Agenturen für Arbeit vor Ort mit den Kommunen Arbeitsgemeinschaften wie etwa ARGEn oder Jobcenter, in denen seitdem die Leistungen zur Grundsicherung angeboten werden. Über 100 Städte und Kreise sind im Rahmen des sogenannten Optionsmodells alleine für die Grundsicherung zuständig.

Straffung und Vereinheitlichung des Angebots

Im Januar 2007 hatte BA-Vorstand Frank-Jürgen Weise angekündigt, innerhalb der BA die Vorgaben und Regelungen für den Einsatz sogenannter arbeitsmarktpolitischer Instrumente stark zu vereinfachen. Die unterschiedlichen Instrumente der Arbeitsförderung sollen vereinheitlicht und mehr als 70 Programme zur Fortbildung und Arbeitsförderung zu lediglich fünf Maßnahmen gebündelt werden. Künftig sollen vorwiegend diejenigen Instrumente eingesetzt werden, die sich besonders bewährt haben. Außerdem sollen die Hilfen für Arbeitslose in "individuelle Integrationshilfen" umgewandelt werden. Weise hat darüber hinaus geplant, alle Lohnsubventionen zusammenzufassen.

Steckbrief

Zur Bundesagentur gehören neben der Zentrale auch die zehn Regionaldirektionen, welche die Arbeitslosenverwaltung in den einzelnen Bundesländern koordinieren und die Arbeitsagenturen vor Ort. Im September 2011 arbeiteten 104.000 Menschen bei der Bundesagentur. Damit gehört die BA zu den größten Arbeitgebern in Deutschland. Sie haushaltet jährlich mit einem zweistelligen Milliarden-Betrag; so sind es 2011 41,96 Milliarden Euro.


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