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Straßenverkehrsordnung Neue Regeln für Radfahrer

Wer als Radfahrer seine Rechte und Pflichten nicht kennt, für den kann es schnell teuer werden. Zum 1. April sind die Verwarnungsgelder angehoben worden. Zeitgleich hat sich auch die Straßenverkehrsordnung verändert - was auch die Radler betrifft.

Stand: 27.03.2013

Polizist mit Radfahrerin | Bild: picture-alliance/dpa

Durch die Änderungen in der Straßenverkehrsordnung (StVO) sollen Unfallrisiken gemindert und die Regeln an die praktischen Erfahrungen angepasst werden. "Im Prinzip hat man die StVO an die Gegebenheiten angepasst", erklärt Jürgen Conraths, stellvertretender Leiter der Verkehrspolizei Nürnberg. Es habe nur ein bisschen gedauert, bis diese nun auch in Kraft treten können.

Und das ändert sich für Radfahrer:

Radwege

Das blaue Radweg-Schild bedeutet: Der Radler muss den für ihn vorgesehenen Weg benutzen, auch wenn er dafür die Straßenseite wechseln muss. Das führe vermehrt zu Unfällen und gefährlichen Situationen, erklärt Jürgen Conraths. Die StVO sieht nun vor, dass mit dem Schild mit der Aufschrift "Radverkehr frei" auf linken Radwegen das Recht zur Benutzung eingeräumt wird. Das lässt dem Radfahrer künftig die Wahl: am Ende des rechten Radweges auf der Straße weiterfahren oder die Fahrbahnseite wechseln und auf der linken Seite auf dem Radweg weiterfahren.

Kinder und Tiere mitnehmen

Kinderanhänger sind in die Straßenverkehrsordnung neu aufgenommen worden. Zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr dürfen im Anhänger mitfahren, der Fahrer muss dafür mindestens 16 Jahre alt sein. Bei behinderten Kindern zählt die Altersbeschränkung nicht. Tiere dürfen im Anhänger grundsätzlich auch mitgenommen werden, müssen aber gesichert werden, so dass andere Verkehrsteilnehmer dadurch nicht gefährdet werden. "Im Grunde ist das eine Klarstellung von dem, was wir haben", sagt Conraths von der Verkehrspolizei.

Skaten und Rollschuhfahren

Auf der Fahrbahn und dem Seitenstreifen waren Sport und Spiel bislang schon verboten, nun wurde auch der Radweg in den entsprechenden Paragraphen mit aufgenommen. Somit ist ab dem 1. April das Inline-Skaten und Rollschuhfahren generell auf Radwegen verboten. Denn Inline-Skater sind nach der bestehenden Rechtslage keine Fahrzeuge. Wer als Skater unterwegs ist, zählt eigentlich als Fußgänger, so Jürgen Conraths. Da sie aber in begründeten Einzelfällen besser auf den Radweg passen, können Radwege durch eine neue Beschilderung künftig für Inline-Skater sowie Rollschuhfahrer freigegeben werden.

Welche Ampel gilt für Radler?

Radfahrer müssen sich grundsätzlich an die Ampeln für Autofahrer halten. Nur im Ausnahmefall gilt die Fußgängerampel. Die Königslösung sind eigene Ampeln für Radfahrer. Bis zum 31. Dezember 2016 sollen alle Ampelanlangen mit eigenen Lichtsignalen für Radfahrer ausgestattet sein. Die Gemeinden haben somit drei Jahre Zeit ihre Ampeln umzurüsten, so Conraths.

Radfahrer und Einbahnstraßen

Entsprechende Schilder erlauben dem Radler in einigen Einbahnstraßen, in beide Richtungen zu fahren. Wenn an einer Kreuzung rechts vor links gilt und rechts geht es in eine Einbahnstraße, müssen Autofahrer damit rechnen, dass ein vorfahrtsberechtigter Radfahrer aus der Einbahnstraße kommt – auch wenn er entgegen der Straße fährt. Um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden, wird durch ein Zusatzzeichen mit waagerechten Pfeilen der Fahrzeugverkehr darauf aufmerksam gemacht, dass Radverkehr in der Gegenrichtung zugelassen ist. "Die neue Beschilderung soll möglichen Unfallgefahren entgegenwirken", meint Conraths von der Verkehrspolizei.

Rücksicht auf Fußgänger

Darf ein Fußweg auch von Radfahrern genutzt werden, ist wieder Schrittgeschwindigkeit für die Radler angesagt. Die StVO sagt, dass die Fahrradfahrer auf die Fußgänger Rücksicht nehmen müssen und sie nicht behindern oder gefährden dürfen. "Hier wurde etwas eingefügt, das in der Praxis längst existiert", erklärt Jürgen Conraths. Das gleiche gilt auch auf gemeinsamen Geh- und Radwegen.

Neues Verkehrszeichen

Die Verkehrszeichen, die Radfahrer betreffen, werden in der StVO ausführlicher als bisher erläutert. Dort findet sich nun unter anderem ein neues Zeichen für Sackgassen: Es verdeutlicht, ob am Ende einer Sackgasse noch ein Weg für Fußgänger und Radfahrer weiterführt.

Verwarnungsgelder werden angehoben

Wenn am 1. April die neue StVO in Kraft tritt werden auch die Verwarnungsgelder angehoben. Wie hoch sie sind, listet die unten stehende Tabelle unter Vorbehalt auf. Zusätzlich gilt: Bei Bußgeldern über 35 Euro gibt es mindestens einen Punkt in Flensburg. Wer betrunken Rad fährt, begeht außerdem eine Straftat. Ab 1,6 Promille oder Fahrfehlern kann der Radfahrer vor Gericht gestellt werden. Wer mit Alkohol im Blut auf dem Rad erwischt wird, kann zur medizinisch-psychologische Untersuchung geschickt werden. Je nach Ergebnis ist dann sogar der Führerschein weg.

Bußgeldkatalog für Radfahrer ab 1. April 2013
TatbestandBußgeldBehinderung andererGefährdung andererBei Unfall oder Sachbeschädigung
Nichtbenutzen des vorhandenen Radwegs mit blauem Schild20 Euro25 Euro30 Euro35 Euro
Benutzen des Radwegs in falscher Richtung20 Euro25 Euro30 Euro35 Euro
Einbahnstraße in falscher Richtung20 Euro25 Euro30 Euro35 Euro
Fahren in der nicht freigegebenen Fußgängerzone oder auf dem Gehweg15 Euro20 Euro25 Euro30 Euro
Nebeneinander fahren--15 Euro20 Euro25 Euro
Freihändig fahren5 Euro------
Befördern eines Kindes ohne Sicherheitsvorrichtung5 Euro------
Mitnahme von Personen über 7 Jahre5 Euro------
Licht nicht vorhanden oder kaputt20 Euro--25 Euro35 Euro
Bremsen, Klingel oder Reflektoren nicht vorhanden oder kaputt15 Euro------
Handy benutzen ohne Freisprecheinrichtung25 Euro------
Bei Rot über die Ampel45 Euro--100 Euro120 Euro
Ampel war länger als 1 Sekunde rot100 Euro--160 Euro180 Euro
Überqueren eines Bahnübergangs bei geschlossener (Halb-)Schranke350 Euro------

Quelle: Zusammenstellung des ADFC, gültig ab 1. April 2013, bis dahin noch unter Vorbehalt


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Kommentieren

Iris Stühle, Mittwoch, 12.März 2014, 13:36 Uhr

23. Kinder mit Fahrrad

Hallo,
können Sie mir bitte sagen, ob unsere 9 Jahre alte Tochter zusammen mit einem Elternteil und mit ihremeigenen Fahrrad auf der Straße fahren darf .
Die Fahrradprüfung hat sie noch nicht absolviert.
Vielen Dank für Ihre Antwort

Liebe Grüße
Iris Stühle

sterflinger lorenz, Samstag, 17.August 2013, 12:30 Uhr

22. Radfahrerrechte und Pflichten

Warum darf eine Radfahrergruppe von 15 Personen nebeneinander fahren und den Kindern bringt man bei hintereinander zu fahren und muß auch ein Rennrad ( Sportgerat ) verkehrssicher sein (Licht Klingel) und wenn nicht warum und warum werden nicht alle Verkehresteilnehmer gleich behandelt oder muß ich erst mit einem Polizisten verwandt oder gut befreundet sein. Weitere Fragen werde ich mit einem Politiker behandeln!!!!!!!!!

Stefanie Herrguth, Donnerstag, 11.Juli 2013, 11:09 Uhr

21. Nur ein Radweg vorhanden

Ich bitte um Aufklärung: Wenn auf nur einer Straßenseite ein aufgemalter (weißer Strich und weißes Fahrrad auf dem Asphalt) vorhanden ist, darf man diesen Radweg in beiden Richtungen benutzen oder muß man trotzdem strikt rechts fahren?

Grell, Günter, Mittwoch, 26.Juni 2013, 17:21 Uhr

20. Radrennfahrer

Radrennfahrer fahren im Pulk, zwei bzw drei nebeneinander. Sie behindern den Autoverkehr. Ist das erlaubt.

  • Antwort von ulf, Freitag, 27.September, 09:39 Uhr

    Ja, es ist sogar Pflicht!

  • Antwort von ulf, Freitag, 27.September, 09:42 Uhr

    § 27 StVO

ich, Donnerstag, 04.April 2013, 12:02 Uhr

19.

gehe nur noch zu fuss....