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Promotion an der Fachhochschule Auf dem Weg zu einer praxisnahen Lösung

Grundsätzlich können Fachhochschul-Absolventen schon seit Jahren mit Hilfe kooperativer Verfahren promovieren. Universitäten sind zur Zusammenarbeit mit den Fachhochschulen verpflichtet. Deren Professorinnen und Professoren sind als Zweitbetreuer am Promotionsverfahren beteiligt, im Tandem mit ihren KollegInnen an den Universitäten. Jetzt machen fächerübergreifende Kooperationen zwischen FHs und Unis von sich reden.

Von: Eckhart Querner

Stand: 30.06.2016

Wenn die Frage auftaucht, ob Hochschulen für Angewandte Wissenschaften auch ein eigenes Promotionsrecht erhalten sollen, taucht der alte Konflikt zwischen Unis und FHs, zwischen Grundlagenforschung und angewandter Wissenschaft wieder auf.

"Ein Promotionsrecht für die vielen Fachhochschulen, die wir glücklicherweise in unserem Land haben, würde die Promotion entwerten, das ist überhaupt keine Frage. Denn die wenigsten Professoren an den Fachhochschulen sind bereit und willens, Promotionsarbeiten zu betreuen, während bei den Universitäten die Promotion zu den Pflichtaufgaben der Professoren gehört."

(Prof. Dr. Wolfgang Herrmann, Präsident Technische Universität München)

Sorge vor einer Entwertung der Promotion

Seit Jahren warnt auch der Deutsche Hochschulverband (DHV) eindringlich vor einem "politischen Dammbruch": Die Pläne verschiedener Bundesländer wie Schleswig-Holstein, Fachhochschulen die Verleihung von Doktorgraden zu ermöglichen, seien ein "gefährlicher Irrweg", so der DHV, der so etwas wie die Gewerkschaft der Uni-Professoren ist.

"Die Verleihung des Promotionsrechts an die Fachhochschulen würde die verschiedenen Hochschularten einebnen und ihre unterschiedlichen Aufgaben in Ausbildung und Wissenschaft verwässern."

(DHV-Resolution, März 2014)

Die Fachhochschulen fordern dagegen seit Jahren ein eigenständiges Promotionsrecht für forschungsstarke Bereiche. Drei Modelle wurden diskutiert:

"Eine Möglichkeit ist das Ausüben des Promotionsrechts durch forschungsstarke Bereiche. Eine weitere Möglichkeit ist die Ausübung des Promotionsrechts durch hochschulübergreifende Forschungsverbünde. Darüber hinaus werden bewährte Kooperationsmodelle zwischen HAW und Universitäten weiterentwickelt."

(Bad Wiesseer Eckpunktepapier der Fachhochschulen, 2014)

Seit einigen Jahren setzen verschieden Bundesländer, darunter Bayern, auf das letzte dieser drei Modelle, die Verbundpromotion. Also auf ein Tandem von zwei Wissenschaftlern, die den Doktoranden betreuen: der eine Professor kommt von der Fachhochschule, der andere von der Universität. Formell, so ist geplant, behält die Uni das alleinige Vergaberecht für den Doktortitel, allerdings sollen auf den Urkunden die Namen der beiden beteiligten Einrichtungen und Professoren stehen.

Professoren-Tandem

Während die Verbundpromotion laut bayerischer Staatsregierung ab dem nächsten Jahr angeboten werden soll, profiliert sich die Technische Universität München (TUM) als Vorreiter. Sie hat dieser Tage mit der Hochschule für Angewandte Wissenschaft München eine Vereinbarung unterzeichnet.

TU und FH München: Vorbildcharakter

Sie soll die Zusammenarbeit bei Verbundpromotionen junger Forschertalente regeln, heißt es in einer Mitteilung der beiden Wissenschafts-Einrichtungen. Neu ist, dass die Zusammenarbeit ab sofort "im gesamten gemeinsamen Fächerspektrum" geregelt ist. Bisher galt die Kooperation zwischen TU und Fachhochschule nur in bestimmten Fachbereichen.

"Promotion heißt Förderung der wissenschaftlichen jungen Talente und heißt Kooperation der Besten. Promotion ist immer ein Gemeinschaftserlebnis. Ein gemeinsames Abenteuer, Forschung zu erleben. Das ist der Grund, warum wir die Kooperation mit den Fachhochschulen kultiviert haben."

(Prof. Wolfgang Herrmann, Präsident Technische Universität München)

Noch sind die absoluten Zahlen überschaubar: 5.000 Promotionen laufen derzeit an der TUM, davon sind nur vier Prozent kooperative Verfahren mit Fachhochschulen, also rund 200 Doktorarbeiten. Bundesweit nimmt die Zahl kooperativer Promotionen aber stark zu, ebenso das Vertrauen zwischen den Professoren aus Fachhochschulen und Universitäten.

"Einen wesentlichen Schub haben die von Bund und Ländern geförderten kooperativen Promotionskollegs geleistet. In diesen Kollegs funktioniert die Zusammenarbeit zwischen Fachhochschulen und Universitäten in der Regel gut und wir haben sie als Vorbild für das Graduierteninstitut NRW genommen. Die Fachgruppen sollen quasi erweiterte kooperative Kollegs darstellen und von dem aufgebauten Vertrauensverhältnis profitieren."

(Prof. Dr. Martin Sternberg, Vorsitzender Graduierteninstitut Nordrhein-Westfalen)

Erst kürzlich hat sich Bundesbildungsministerin Johanna Wanka klar gegen ein Promotionsrecht für Fachhochschulen ausgesprochen. Gegenüber dem Handelsblatt erklärte sie im Juni: "Diese Pläne einzelner Länder lehne ich ab."

Werden FHs zu kleinen Universitäten?

Damit FH-Absolventen dennoch promovieren können, ruft Wanka Hochschulen und Universitäten auf, ihre Zusammenarbeit im Bereich der kooperativen Promotion "dringend" vertragssicher zu gestalten. Allerdings sieht die Bundesbildungsministerin die Annäherung von Fachhochschulen und Unis kritisch. Die FHs sollten nicht "zu kleinen Universitäten" werden.

Eine ganz pragmatische Sicht haben viele Fachhochschul-Absolventen, die an einer kooperativen Promotion arbeiten. Sie wünschen sich, dass es viel mehr um die Sache geht als darum, an welcher wissenschaftlichen Einrichtung man diese Aufgabe ausübt.


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