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BAföG in Corona Zeiten Was ändert sich bei der Studienfinanzierung?

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, regelt die staatliche Hilfe für Studierende in Deutschland. Um finanzielle Unterstützung während eines Studiums zu bekommen, ändert sich in Zeiten der Pandemie jetzt manches. Campus Magazin hat die wichtigsten Fragen und Antworten dazu zusammengestellt.

Von: Anette Orth

Stand: 02.11.2020

"Das BMBF beabsichtigt die Wiedereinsetzung der Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingter Notlage für den Monat November vorzunehmen. Dieses Instrument habe sich bereits in den Monaten von Juni bis September bewährt - und sollte aufgrund der aktuellen Entwicklung wieder aktiviert werden", teilte am Freitag kurz vor dem erneuten einmonatigen Shutdown ab 2. November ein Ministeriumssprecher mit.

Grundsätzliches zum BaföG

Wer BAföG beantragt, muss seine finanzielle Bedürftigkeit nachweisen. Dabei hängt die Höhe der BAföG-Leistungen sowohl vom Einkommen der Eltern als auch von dem Vermögen des Antragsstellers ab. Grundsätzlich wird das Erststudium durch BAföG gefördert, und zwar in der Regelstudienzeit, meist zehn Semester.

Was, wenn ich wegen Corona nicht in Regelstudienzeit fertig werde?

Wenn an der Hochschule wegen der Pandemie nicht unterrichtet wird, gilt das als vorlesungsfreie Zeit. Und in der vorlesungsfreien Zeit bekommt man weiter BAföG.

"Ich möchte, dass BAföG-Geförderte in der aktuellen Ausnahmesituation Klarheit und Planungssicherheit haben. Niemand soll sich wegen der Corona-Pandemie um seine BAföG-Förderung Sorgen machen müssen."

(Bundesbildungsministerin Anja Karliczek)

Wie ist es aber, wenn wegen Corona Vorlesungen und Seminare ausfallen oder verschoben werden. Und man deswegen nicht in der Regelstudienzeit fertig wird oder wichtige Leistungsnachweise nicht erbringen kann? Wenn es sich um „unvermeidbare pandemiebedingte Ausbildungsverzögerungen“ handelt, bekommt man weiter regulär BAföG. 

Aber: Man sollte genau dokumentieren, was ausfällt – am besten schriftlich durch die Uni – damit man das später nachweisen kann. 

Und Vorsicht: Wenn es die Möglichkeit gibt, den Stoff über Online-Kurse zu lernen, dann ist das verpflichtend und keine unvermeidbare pandemiebedingte Ausbildungsverzögerung.

Welche neuen Regelungen gelten bei Studentenjobs?

Normalerweise darf jeder Studierende im Schnitt 450 Euro monatlich dazu verdienen. Was darüber hinausgeht, wird vom BAföG abgezogen. In der Krise soll das anders gehandhabt werden: Wenn man jetzt in systemrelevanten Branchen oder Berufen arbeitet, kann man dazuverdienen und es wirkt sich nur in den Monaten auf den BAföG-Satz aus, in denen man auch tatsächlich dort arbeitet. 

In den übrigen Monaten bekommt man weiter den ganz normalen Satz – ohne Abzüge. 

Systemrelevant sind zum Beispiel Jobs in diesen Bereichen: Gesundheitswesen, soziale Einrichtungen oder in der Landwirtschaft.

Aber Achtung: Wer BAföG bekommt und jetzt anfängt zu jobben, muss das dem Amt für Ausbildungsförderung mitteilen!

Was passiert, wenn die Eltern weniger verdienen?

Das Eltern-Einkommen sinkt, zum Beispiel weil sie jetzt in Kurzarbeit sind.Dann kann man einen sogenannten Aktualisierungsantrag stellen und Nachweise vorlegen. Das geht auch, wenn man bisher keinen Anspruch auf BAföG hatte, die Eltern jetzt aber weniger verdienen.

Schülerinnen, Schüler und Studierende sollen über das neue Online-Tool „Bafög Digital“ zukünftig schneller eine Antwort auf ihren Antrag erhalten. Mit passgenauen Ausfüllhinweisen für die Eingabefelder hilft der Antrags-Assistent, er fragt die benötigten Angaben ab. Die Daten würden automatisch auf Plausibilität und Vollständigkeit überprüft.

Auch hier ist wieder der Bewilligungszeitraum entscheidend, also der Verdienst der Eltern auf ein ganzes Jahr gerechnet. Ein Antrag lohnt sich also nur, wenn das Einkommen der Eltern über einen längeren Zeitraum niedrig bleiben wird. 

Ausländische Studierende – was ändert sich für sie?

Für die Überbrückungshilfe wird die Empfängergruppe des klassischen KfW-Studienkredits befristet erweitert. So können auch ausländische Studierende – also Angehörige von Drittstaaten und EU-Bürger, die sich erst kurz in Deutschland aufhalten – das in der Startphase zinslose Darlehen in Anspruch nehmen.

Beantragt werden kann die Überbrückungshilfe in Form des in der Startphase zinslosen Darlehens ab dem 8. Mai 2020 bei der KfW. Ausländische Studierende können ab dem 1. Juni 2020 einen Antrag stellen.

Grundsätzlich gelten die allgemeinen Bedingungen des KfW-Studienkredits mit einer maximal monatlichen Auszahlung von 650 Euro. Der reduzierte Zins gilt bis 31. März 2021.

Es gelten die üblichen Rückzahlungsmodalitäten der KfW-Studienkredite. Die Karenzphase, 6 bis 23 Monate im Anschluss an die Auszahlungsphase, ist dabei eine tilgungsfreie Zeit.


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