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Finanzen Steuertipps für Rentnerinnen und Rentner

Das Verfassen der alljährlichen Steuererklärung gehört für viele zur lästigen Pflicht. Umso schöner ist es, wenn man im wohlverdienten Ruhestand nichts mehr damit zu tun hat. Doch immer mehr Rentner müssen auch im Alter Steuern zahlen. Viele sind verunsichert, wenn es um die Frage geht: Muss ich eine Steuererklärung abgeben? Finanzexperte Sebastian Hanisch klärt über die wichtigsten Dinge auf.

Stand: 10.07.2020

Unterlagen zur Einkommensteuererklärung. | Bild: BR/Sylvia Bentele

Dass Rentner und Rentnerinnen keine Steuern zahlen müssen, ist ein weit verbreiteter Irrtum. Wer im Alter allerdings einige Tipps berücksichtigt, muss dem Fiskus meist gar nichts überweisen.

Muss ich eine Steuererklärung abgeben, wenn ich in Rente bin?

Die schlechte Nachricht vorweg: Immer mehr Rentner müssen Steuern zahlen - derzeit fast jeder vierte. Ob eine Rentnerin etwa Steuern zahlen muss, hängt im ersten Schritt von der Höhe ihrer Renteneinkünfte ein. Grundsätzlich gilt: Wenn der steuerpflichtige Teil der Renteneinkünfte unter dem Grundfreibetrag von derzeit 9.408 Euro (gilt für 2020) liegt, fallen keine Steuern an. Dies gilt, sofern keine weiteren Einkünfte vorliegen. Durch eine Rentenerhöhung kann es passieren, dass sie einen (kleinen) Teil Ihrer Rente versteuern müssen. Wie hoch aber ist der steuerpflichtige Anteil der Rente? Das hängt davon ab, wann Sie in Rente gegangen sind. Bei einem Rentenbeginn vor 2005 ist nur die Hälfte der Rente steuerpflichtig. Dieser Anteil gilt aber nicht für Rentenerhöhungen. Das heißt, in der Regel bleibt der steuerfreie Betrag für einen Rentner oder eine Rentnerin unverändert. Der zu versteuernde Anteil der Rente steigt übrigens pro Jahr um 2 Prozentpunkte. Wer im vergangenen Jahr in Rente gegangen ist, muss also 78 Prozent seiner Rente versteuern. 22 Prozent davon sind dann der Rentenfreibetrag, der nicht versteuert werden muss.

Wichtig: Wenn Sie das Finanzamt auffordert, eine Steuererklärung abzugeben, müssen Sie das tun, selbst wenn Sie im Endeffekt keine Steuern zahlen müssen.

Wichtig: Auch Privatrenten müssen versteuert werden. Hier gelten aber andere Bedingungen, über die Sie sich in jedem Fall informieren sollten.

Auch wenn Ihre zu versteuernde Rente über dem Grundfreibetrag liegt, bedeutet das nicht unbedingt, dass Sie wirklich Steuern zahlen müssen. Sie können Ihren Einnahmen oft einiges gegenrechnen.

Was ist der Altersentlastungsbetrag?

Der Altersentlastungsbetrag ist ein Anteil des Arbeitslohns und von Einkünften aus Zinsen und Mieten, die bis zu einem Höchstbetrag steuerfrei bleiben. Voraussetzung ist, dass Sie im jeweiligen Vorjahr 64 Jahre alt geworden sind. Diesen Freibetrag berücksichtig das Finanzamt automatisch. Dennoch sollten Sie ihn berücksichtigen. Haben Sie nämlich Kapitaleinkünfte, werden die grundsätzlich mit der Abgeltungssteuer (grundsätzlich 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag) belegt. Haben Sie aber einen geringen persönlichen Steuersatz, der sich durch die Höhe Ihrer Einkünfte bestimmt, dann lohnt es sich, das Finanzamt mit einer so genannten "Günstigerprüfung" zu beauftragen. Das Amt prüft dann, ob Sie mit Ihrem persönlichen Steuersatz und unter Berücksichtigung des Altersentlastungsbetrags weniger Steuer zahlen müssen, als über die Abgeltungssteuer angefallen wäre. In so einem Fall bekommen Sie Steuern erstattet. Die Prüfung müssen Sie aber bei der Steuererklärung beantragen (Anlage KAP).

Info

Die Höhe des Altersentlastungsbetrags hängt von dem Jahr ab, in dem Sie 64 Jahre alt geworden sind. Wenn Sie vor 2005 dieses Alter erreicht haben, beträgt er 40 Prozent der relevanten Einkünfte, höchstens jedoch 1900 Euro. Dieser Betrag sinkt um jedes Jahr, bis er 2040 ganz ausläuft.

Was ist der Behindertenpauschbetrag?

Sollten Sie im Alter unter einer stärkeren gesundheitlichen Beeinträchtigung leiden, sollten Sie gegebenenfalls den Grad Ihrer Behinderung durch ein ärztliches Gutachten festlegen lassen und bei der Steuererklärung den Behinderten-Pauschbetrag in Anspruch nehmen. Die Höhe des Pauschbetrags ist abhängig vom Grad der Behinderung. Im Extremfall, bei "hilflosen" Personen, liegt er bei 3.700 Euro im Jahr.

Was kann ich noch absetzen, wenn ich in Rente bin?

Rentner und Rentnerinnen können, wie andere Steuerpflichtige auch, eine ganze Reihe von Ausgaben beim Finanzamt geltend machen. Das führt dazu, dass sie oft gar keine Steuer zahlen müssen.

Ansetzbar sind zum Beispiel:

  • als Sonderausgaben Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
  • als außergewöhnliche Belastungen zum Beispiel Ausgaben für Gesundheit oder Angehörigenunterhalt
  • Zahlungen für Dienstleistungen im Haushalt (zum Beispiel Handwerkerrechnungen oder Ausgaben für die Gartenpflege)

Was ist mit meinem Nebenjob?

Wenn Sie neben Ihrer Altersrente einen Minijob haben, bleibt der als "geringfügige Beschäftigung" für Sie steuerfrei (bei einer maximalen Höhe von 450 Euro). Haben Sie einen anderen Job als Arbeitnehmer oder als Freiberufler neben der Rente, müssen Sie Einkünfte daraus in den meisten Fällen versteuern.

Wer kann mir helfen?

In den allermeisten Fällen können Rentnerinnen und Rentner ihre Steuererklärung selbst machen, etwa unter Verwendung einer entsprechenden Software. Hilfe bekommen Sie auch bei Steuerberatern und -beraterinnen, was natürlich mit Kosten verbunden ist, oder in vielen Fällen auch bei Lohnsteuerhilfevereinen.


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