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Recht Führerscheinumtausch: Das sind die Fristen

Haben Sie noch einen rosa oder grauen Papierführerschein oder ist Ihr Scheckkarten-Führerschein vor dem dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden? Dann muss dieses Dokument ab 2022 in einen fälschungssicheren und EU-weit einheitlichen Führerschein umgetauscht werden. Rechtsanwalt Markus Saller erklärt, wann Sie das machen müssen und gibt Hintergründe zur Umtauschaktion.

Stand: 27.09.2021

Nach der sogenannten "Dritten EU-Führerscheinrichtlinie" müssen bis zum 19.01.2033 alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine umgetauscht werden. Dadurch sollen Führerscheine, die in der EU noch im Umlauf sind, einheitlich und fälschungssicher werden. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.

Wer muss seinen alten Führerschein umtauschen?

Wer ein Führerscheindokument hat, das nach dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurde, ist von der Pflicht zum Umtausch ausgenommen, das Dokument entspricht bereits den aktuellen Vorgaben. Alle anderen Führerscheininhaber müssen handeln.

Bis wann muss der Führerschein umgetauscht sein?

In Deutschland regelt ein zeitlicher Stufenplan, wer wann dran ist, um seinen Führerschein umzutauschen. So sollen eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten vermieden werden. Entscheidend ist das Ausstellungsdatum des Führerscheindokumentes (nicht das Erteilungsdatum der Fahrerlaubnis!). Die Angaben finden Sie in Ihrem aktuellen Führerscheindokument.

Wenn das Ausstellungsjahr vor dem 1. Januar 1999 liegt, muss gegliedert nach Geburtsjahr umgetauscht werden (Tabelle 1).

Tabelle 1: Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind
Geburtsjahr des
Fahrerlaubnisinhabers
Tag, bis zu dem der Führerschein
umgetauscht sein muss
 
Vor 195319.01.2033
1953-195819.01.2022
1959-196419.01.2023
1965-197019.01.2024
1971 oder später19.01.2025

Führerscheindokumente mit Ausstellungsdatum ab 1. Januar 1999 müssen entsprechend dem Ausstellungsdatum umgetauscht werden (Tabelle 2).

Tabelle 2: Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*:
AusstellungsjahrTag, bis zu dem der Führerschein
umgetauscht sein muss
 
1999-200119.01.2026
2002-200419.01.2027
2005-200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012-18.01.201319.01.2033

*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

In der ersten Stufe sind also die Jahrgänge 1953 bis 1958 dran, sie müssen ihren alten Führerschein bis spätestens 19. Januar 2022 umgetauscht haben. Für die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 gilt dann der 19. Januar 2023 als Stichtag für den Tausch.

Für Führerscheininhaber, die vor 1953 geboren wurden, hat der Gesetzgeber eine Ausnahmeregelung vorgesehen: sie haben Zeit bis zum 19. Januar 2033.

Gut zu wissen

Ein freiwilliger Umtausch des Führerscheindokumentes ist jederzeit möglich, auch vor dem in der Umtauschtabelle festgeschriebenen Datum.

Was passiert bei nicht fristgerechtem Umtausch?

Wer die Frist verstreichen lässt, fährt mit einem ungültigen Führerschein und riskiert ein Verwarnungsgeld. Er begeht aber keine Straftat (anders als bei Lkw- und Bus-Führerscheinen).

Wo wird der Führerschein umgetauscht?

Bei der zuständigen Führerscheinstelle. Dort müssen Sie einen Antrag auf Umtausch Ihrer Fahrerlaubnis stellen. Es handelt sich dabei um einen rein verwaltungstechnischen Akt. Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden.

Welche Unterlagen werden für den Umtausch benötigt?

Für den Umtausch benötigen Sie ein aktuelles biometrisches Passfoto, Ihren Personalausweis oder Reisepass und das aktuelle Führerscheindokument. Wurde der alte Papier-Führerschein (rosa oder grau) nicht von der Behörde Ihres aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, benötigen Sie zudem eine sogenannte Karteikartenabschrift der Behörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Diese lässt sich per Post, telefonisch oder häufig auch online beantragen und wird direkt an die neue Führerscheinstelle geschickt.

Kostet der Umtausch etwas?

Der Umtausch in der örtlichen Führerscheinstelle kostet rund 25 Euro.

Welche Klassen werden im neuen Führerschein eingetragen?

Der Umtausch bringt keine Nachteile. Mit der Umstellung der Fahrerlaubnisklassen alten Rechts (z. B. Klasse 2, 3, ehem. DDR-Klassen) werden im neuen Führerschein die Klassen bestätigt, die der bisherigen Fahrberechtigung entsprechen.

Ist der neue Führerschein unbefristet gültig?

Die Gültigkeit des neuen EU-Führerscheins ist auf 15 Jahre befristet. Dann wird ein neuer Scheckkarten-Führerschein fällig, wieder ohne Prüfung oder Gesundheitscheck. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Name und Lichtbild.

Wichtig

Pkw und Motorräder dürfen weiterhin unbefristet gefahren werden, unabhängig davon, wann die Fahrprüfung abgelegt wurde.

Kann man den alten Führerschein nach dem Umtausch behalten?

Wenn man möchte, ja. An dem oft schon zerfledderten "Lappen" hängen ja Erinnerungen. Das alte Führerscheindokument wird jedoch entwertet, zum Beispiel mit einem Locher gestanzt. Daran kann man erkennen, dass es nicht mehr verwendet werden darf.

Fazit

Die Tage der alten grauen und rosa "Lappen" sind gezählt. Aber Achtung! Auch die Führerscheine im Scheckkarten-Format sind betroffen. Sofern diese Dokumente vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen sie bis zur jeweiligen Frist in einen neuen EU-Führerschein umgetauscht werden.

Tipp

Das Ausstellungsdatum auf Ihrem Führerschein im Scheckkarten-Format finden Sie auf der Vorderseite unter "4a". Den Namen der Ausstellungsbehörde unter "4c".

Daten vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur


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