CI-Zwang? Diskussionen, Einschätzung - das Urteil
"Kindeswohlgefährdung" – dieser Vorwurf wurde den gehörlosen Eltern Jasmin und Dennis vor 20 Monaten gemacht. Der Grund: Die Eltern lehnten für ihren knapp zweijährigen gehörlosen Sohn ein Cochlea Implantat ab. Der Fall kam vor Gericht. Seit Ende Januar gibt es endlich ein Urteil…
Im August 2017 wird die Gehörlosigkeit ihres Sohnes im Klinikum Braunschweig festgestellt. Für die gehörlosen Eltern ist schnell klar – sie werden mit ihrem Sohn gebärden, sie werden ihn in die Gehörlosenkultur einbinden und eine ganz normale Familie sein. Ein CI wollen sie nicht, doch die Klinik kann das nicht akzeptieren. Es gehe darum "potenziell irreparable Schäden vom Kind abzuwenden". Und so stattet das Jugendamt der Familie einen Besuch ab. Doch auch die Mitarbeiter hier empfinden die Haltung der Eltern als "radikal". So informiert das Jugendamt das Amtsgericht Goslar – und die Eltern werden mit dem Vorwurf der Kindeswohlgefährdung konfrontiert. Ein Schock für die beiden.
Einschätzungen der Situation
Frank Dreßler, Jugendamt Goslar
„[…] Das Kind hat möglicherweise, wenn es gehörlos aufwächst, dann später Einschränkungen in der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Auch das ist ein Aspekt, den wir uns angucken müssen. Das wird bestritten – auch von vielen in der Community, die sagen: „Ne, wir sind auch gar nicht behindert im eigentlichen Sinne, sondern wir sind nur Menschen, die anders kommunizieren“. Das ist eine Haltung, die durchaus da ist - ist aber nicht die einzige.“
Alexander Lawin, Rechtsanwalt der Eltern
„Es ist nicht Aufgabe des Staates, das bestmögliche oder aus seiner Sicht Richtige zu tun, sondern das ist natürlich das Elternrecht, das verfassungsmäßige Elternrecht, für das wir eintreten und das wir geltend machen.“
Karin Kestner
„Ein Cochlea-Implantat mag für manche Kinder der beste Ausweg sein, aber nicht für gehörlose Kinder gehörloser Eltern. Sie haben eine vollständige Sprache. Sie können in die Regelschule gehen mit Dolmetscher und ein Zwang ist völlig kontraproduktiv bei gehörlosen Eltern, die ihr Kind in dem Erwerb der Lautsprache über CI gar nicht unterstützen können. Außerdem wird das Kind zum Dauerpatienten. Jetzt ist das Kind gesund. Wenn es ein Cochlea-Implantat oder zwei sogar hat, wird es zum Dauerpatienten; ständige Therapien, man muss mit dem Kind zum Arzt gehen, untersuchen lassen, der Techniker muss neu einstellen, neu justieren, Logopädie ohne Ende, 60 Tage glaube ich auf 3 Jahre und dann interessiert es aber keinen mehr, ob das Kind spricht oder nicht.“
Gutachten
Es folgen Anhörungen vor Gericht, Sachverständigengutachen, Beurteilungen von Experten. Diese kommen zu dem Schluss, dass ein Sorgerechtsentzug wegen CI-Versorgung unzulässig ist, die Entscheidung der Eltern gegen eine Operation vertretbar sei und es nicht zur Familientrennung kommen darf. Ein "Zwang zum Hören" sei mit der UN-Behindertenrechtskonvention nicht vereinbar.
Gesellschaftliche Diskussion
In der Öffentlichkeit wird das Thema längst diskutiert – und das kontrovers. Doch diejenigen, die die Eltern nicht verstehen können und deren Entscheidung für falsch halten, scheinen in der Mehrheit. Der Deutsche Gehörlosen-Bund verfolgt den Fall in Goslar mit großer Sorge und hat deshalb eine Fachtagung CI beim BMAS in Berlin initiiert. Das übereinstimmende Ergebnis hier: Einen CI-Zwang darf es nicht geben.
Einige Aussagen der Tagung
Prof. Dr. Christian Rathmann
„Eine Kindeswohlgefährdung kann man auch in einen anderen Kontext stellen. Wenn man hörenden Eltern von gehörlosen Kindern empfiehlt, die Gebärdensprache nicht zu verwenden, sondern nur Lautsprache, dies aber nicht klappt und es somit zu Verzögerungen kommt und das Kind im Alter von 3 oder 4 Jahren nicht kommunizieren kann, also das Erlernen der Sprache in Gefahr ist, die kognitive Entwicklung in Gefahr ist, psychisch-soziale Risiken auftreten. Wenn hier also Sprachentzug entsteht, dann können wir anfangen, über eine Kindeswohlgefährdung zu diskutieren. Das ist meine Sicht.“
Prof. Dr. Ulrich Hase
„Ein Zwang bringt nichts. Wir alle wollen keinen Zwang. Da ist sich die Deutsche Gesellschaft mit der Cochlea Implant Gesellschaft und allen anderen Verbänden einig. Das ist keine Frage. Es gibt aber auch noch andere Fragen, die viel wichtiger sind. Fragen wie zum Beispiel: Wie können die verschiedenen Seiten von CI und Gebärdensprache zusammenarbeiten? Wann geht man gemeinsame Wege? Was gibt es für Projekte und wie setzt man diese um? Darauf brauchen wir endlich Antworten.“
Auch die Deutsche CI-Gesellschaft (DCIG) hat eine Meinung zum Thema – und auch vom DCIG wird eine Zwangsimplantation abgelehnt. Vielmehr sei die Entscheidung der Eltern zu respektieren, erklärt Sonja Ohligmacher, Vizepräsidentin der DCIG. Sie setzt auf Netzwerke, in denen sich hörende und gehörlose Eltern, CI-Erfahrene und Klinik kurzschließen.
Neue Situation durch Familienzuwachs
Und was passiert im Fall der Familie in Goslar? Hier gibt es Mitte 2018 einen "neuen Aspekt" für das Gericht: In der Familie kommen Zwillinge zur Welt – eines der Kinder hört, das andere ist wahrscheinlich gehörlos. Damit das hörende Kind in der Familie nicht isoliert werde besagt nun ein gerichtliches Gutachten, die Kommunikation würde besser funktionieren, wenn alle gehörlosen Kinder implantiert seien – und der Nachwuchs bilingual aufwachse. Aus Sicht von Karin Kestner, die viele betroffene Familien bei gerichtlichen Prozessen begleitet hat, eine absurde Entwicklung. Für die Eltern ist der Prozessverlauf nur schwer erträglich, sie weigern sich mittlerweile, vor Gericht zu erscheinen – ein anberaumter Termin wird abgesagt, der Rechtsanwalt der Familie bittet um ein Urteil.
Das Urteil
20 Monate nach dem Vorwurf der Kindeswohlgefährdung fällt das Amtsgericht am 29.1.2019 einen Beschluss.
Urteil
- "Nach den Ermittlungen des Familiengerichts bestehen keine ausreichenden Gründe, um familiengerichtliche Maßnahmen (…) anzuordnen. "
- "Die Kindeseltern können und wollen den optimalen Therapieverlauf, der sich nach der Cochlea-Implantation anschließt (…) nicht gewährleisten."
- '"Ohne Akzeptanz der Eltern (…) ist es unmöglich, dass das Kind trotz Cochlea-Implantat die Hör- und Sprachfähigkeit erlangt."
Es geht also um die fehlende Einbindung der Lautsprache, die Chancen des CI - von Gebärdensprache und Gehörlosenkultur als Basis für eine gute Entwicklung des Kindes kein Wort. Für die Gemeinschaft der Gehörlosen ist das alarmierend. Doch die Eltern wollen anderen Betroffenen Mut machen, sich dem Druck der Ärzte und Kliniken nicht zu beugen, sondern für das eigene Elternrecht einzutreten.
"Ich war erleichtert. Das ist toll. Manchmal muss ich daran denken, wie ich es die ganze Zeit aushalten musste und es mir überhaupt sehr schlecht damit ging. Ich habe gehofft, nicht zu verlieren. Ich wollte nicht meinen Sohn verlieren. Ich dachte immer daran, es zu schaffen. Ich wollte es unbedingt schaffen. Und dann haben wir gewonnen. Ich konnte es erst gar nicht glauben. Es fühlte sich gut an und ich bin sehr stolz auf meinen Sohn."
Jasmina, Mutter